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Innenauskleidungen für Abwasserleitungen und -schächte

Innenauskleidungen sind vorgefertigte Elemente, die werkseitig zur Auskleidung von Abwasserrohren und -schächten eingesetzt werden. Im Regelfall dienen sie zur Verbesserung des Korrosionsschutzes. Innenauskleidungen müssen dauerhaft und dicht mit dem jeweiligen Abwasserbauwerk verbunden sein. Mit Innenauskleidungen versehene Abwasserleitungen müssen jederzeit die sichere Ableitung von im Grundstücksbereich anfallendem Regen- und/oder Abwasser gewährleisten. Dabei ist sicherzustellen, dass durch Undichtigkeiten, Verformungen oder Stabilitätsversagen keine Gefahren für das Kanalnetz, für überbaute Flächen oder Grundwasser und Boden entstehen.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Technische Regeln für Innenauskleidungen von Abwasserrohren und -schächten sind bisher nicht bekannt gemacht.

In diesem Bereich erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) und/oder allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG). Es können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Bei der Errichtung von innerhalb oder außerhalb der Gebäudestruktur verlegten Abwasserleitungen sind folgende technische Regeln zu beachten:

  • DIN EN 476 – Allgemeine Anforderungen an Bauteile für Abwasserleitungen und kanäle
  • DIN EN 752 – Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden
  • DIN 1986 (Reihe) – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
  • DWA-A 118 – Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen

Nachweise für die oben genannten Bauprodukte und Bauarten sind aufgrund von Prüfplänen zu erbringen, die antragsbezogen vom DIBt erstellt werden.

pdf-Datei Stoffdatenblatt (2 Seiten ) Stand: Januar 2020; PDF docx-Datei Stoffdatenblatt (2 Seiten ) Stand: Januar 2020; Word

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen. 

Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:

  • Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
    • z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
    • z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
  • Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
    • z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
    • z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
  • Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
    • insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
  • Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
  • Kontaktmöglichkeiten
    • gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift

Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.

Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

abZ

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
PVC-U-Rohre DN 200 bis DN 1000 und Formstücke aus PVC-U zur Innenauskleidung von erdverlegten Abwasserrohren aus Beton und Stahlbeton Funke Kunststoffe GmbH Siegenbeckstraße 15 59071 Hamm-Uentrop Z-42.2-107 Z: 01.04.2022
G: 02.04.2027
Schachtböden, Schachtringe, Schachtkonen und Tieftrichter aus GFK und PU zur Innenauskleidung von Betonschachtunterteilen sowie dazugehörende Muffen aus GFK, PU, ABS, PVC-U und PP PRECO ZNL. P.V. Betonfertigteilwerke GmbH Sitz Uchte Haferkuhle 1 31600 Uchte Z-42.2-253 Z: 14.03.2023
G: 14.03.2028
Schachtböden, Schachtringe, Schachtkonen aus GFK und aus Polypropylen in den Nennweiten DN 800 bis DN 2000 zur Innenauskleidung von Betonschachtunterteilen nach DIN EN 1917 und Anschlussmuffen aus GFK, Polypropylen und schlagzähem Polystyrol PREDL® GmbH Mathias-Loi-Straße 1 04924 Bönitz Z-42.2-294 Z: 17.07.2024
Ä + V: 10.06.2025
G: 03.06.2030
Innenauskleidung aus PE-HD mit der Bezeichnung "System BKU-II" für erdverlegte Abwasserleitungen aus Beton und Stahlbeton sowie Betonschächte BKU Beton-Korrosionsschutz GmbH Rosenaustraße 10 68623 Lampertheim Z-42.2-417 Z: 26.01.2023
G: 26.01.2028
Schachtböden aus GFK und aus Polypropylen in den Nennweiten DN 800 bis DN 2500 zur Innenauskleidung von Betonschachtunterteilen nach DIN EN 1917 in Verbindung mit DIN 4034 mit Anschlussmuffen aus GFK und Polypropylen BENTEX - Plast s.r.o. Hlinská 579 370 01 Ceské Budejovice TSCHECHISCHE REPUBLIK Z-42.2-469 Z: 25.05.2021
G: 25.05.2026
Betonschutzplatten für die Auskleidung von Rohren aus Beton oder Stahlbeton aus PE-HD mit der Bezeichnung "Perfect Liner" AGRU Kunststofftechnik GmbH Ing.-Pesendorfer-Straße 31 4540 Bad Hall ÖSTERREICH Z-42.2-503 Z: 19.06.2023
G: 22.06.2028
Betonschutzplatten für die Auskleidung von Rohren aus Beton oder Stahlbeton aus PE-HD mit der Bezeichnung "AGRU Ultra Grip - Type 562" AGRU Kunststofftechnik GmbH Ing.-Pesendorfer-Straße 31 4540 Bad Hall ÖSTERREICH Z-42.2-591 Z: 26.08.2022
G: 26.08.2027
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. ausgestellt am
Rohre aus säurewiderstandsfähigem Beton und Stahlbeton BERDING BETON GmbH Industriestraße 6 49439 Steinfeld DEUTSCHLAND ETA-19/0285 02.12.2019