Luftschalldämmung

Bauprodukte und Bauarten zur Luftschalldämmung ermöglichen die Erfüllung von Anforderungen an den Luftschallschutz in Gebäuden.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt in diesem Bereich allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und/oder allgemeine Bauartgenehmigungen und stellt Europäische Technische Bewertungen (ETA) aus.

Hinsichtlich Planung, Bemessung und Ausführung sind die einschlägigen Landesverwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen zu beachten. Vgl. hierzu Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), insbesondere Abschnitt A 5 (Schallschutz).

Technische Regeln

EAD 030219-00-0501 Acoustic spray coating based on a water-based organic binder (16 Seiten)

Stand: August 2017; Decision (EU) 2020/1574; Akustische Sprühbeschichtung auf der Grundlage wasserbasierter organischer Bindemittel; EOTA

Antragsformulare

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)

Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)

Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)

Stand: Januar 2018

Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)

Stand: Juli 2017

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)

Stand: 16. Juni 2022

  • abZ/aBG
  • Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis
    Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
    von / bis
    Mauerwerk aus Leichtbeton- oder Beton-Lochsteinen nach DIN EN 771-3 in Verbindung mit DIN V 20 000-403 sowie DIN V 18 151-100, DIN V 18 152-100 und DIN V 18 153-100

    Bundesverband Leichtbeton e. V.

    Sandkauler Weg 1

    56564 Neuwied

    Z-23.22-2095 Z: 03.07.2018
    G: 03.07.2023

Frank Iffländer
Referatsleitung – Wärme- und Schallschutz

Tel.: +49 30 78730-287
E-Mail: fif(at)dibt(.)de

Rechtsgrundlagen

Prüfung, Überwachung, Zertifizierung