Mauermörtel und Klebstoffe
Mauermörtel oder Klebstoffe dienen im Verbund mit Mauersteinen der Herstellung von Mauerwerk. Mauermörtel ist in den meisten Fällen nach EN 998-2 geregelt.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Die bauaufsichtlichen Anforderungen richten sich in erster Linie an das Mauerwerk. In Abhängigkeit vom Anwendungsbereich werden hier Anforderungen an Standsicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz, Wärmeschutz, Schallschutz und/oder Brandschutz gestellt.
Für die Bemessung und Ausführung von Mauerwerk (Bauart) und dementsprechend auch für den Mauermörtel als Bestandteil dieser Bauart sind die Technischen Baubestimmungen zu beachten, vgl. MVV TB, lfd. Nr. A 1.2.6.1.
Das DIBt erteilt allgemeine Bauartgenehmigungen in Fällen, in denen Mauermörtel von den Anforderungen nach DIN 20000-412 wesentlich abweichen.
Für Mörtel und Klebstoffe, die nicht (vollständig) von den harmonisierten Normen erfasst sind, erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen. Es können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden. Die Bemessung und Ausführung von Mauerwerk mit nicht genormtem Mörtel ist nicht geregelt. Das DIBt erteilt hierfür allgemeine Bauartgenehmigungen.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| "maxit mörtelpad" für die Herstellung von Mauerwerk im Dünnbettverfahren | Franken Maxit Mauermörtel GmbH & Co. Azendorf 63 95359 Kasendorf | Z-17.1-1134 |
Z:
25.09.2025 G: 04.07.2030 |
| Dünnbettmörtel "weber.mix 617 SK" u. a. für Kalksandsteinmauerwerk im Dünnbettverfahren | Saint-Gobain Weber GmbH Schanzenstraße 84 40549 Düsseldorf | Z-17.1-759 |
Z:
25.05.2022 G: 27.05.2027 |
| Winteranlegemörtel "maxit mur 834 EIS-Anlegemörtel" | Franken Maxit Mauermörtel GmbH & Co. Azendorf 63 95359 Kasendorf | Z-17.3-1210 |
Z:
11.08.2025 G: 11.12.2029 |
| 2 Komponentenklebstoff "ISAPUR 2607 / Härter 414" für vorgefertigtes Mauerwerk im Klebeverfahren | Redblocsystems GmbH Eferdingerstraße 175 A - 4600 WELS ÖSTERREICH | Z-17.3-1217 |
Z:
13.10.2025 G: 10.10.2030 |
| PU-Kleber "PUR LJEPILO ZA ZIDANJE S OPEKOM" / "PUR ADHESIVE FOR BRICK MASONRY" für Mauerwerk im Klebeverfahren | WÜRTH HRVATSKA d.o.o. Luzec 1 49214 Veliko Trgovis¿e KROATIEN | Z-17.3-1332 |
Z:
08.01.2026 G: 08.01.2031 |