Mauermörtel und Klebstoffe
Mauermörtel oder Klebstoffe dienen im Verbund mit Mauersteinen der Herstellung von Mauerwerk. Mauermörtel ist in den meisten Fällen nach EN 998-2 geregelt.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Die bauaufsichtlichen Anforderungen richten sich in erster Linie an das Mauerwerk. In Abhängigkeit vom Anwendungsbereich werden hier Anforderungen an Standsicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz, Wärmeschutz, Schallschutz und/oder Brandschutz gestellt.
Für die Bemessung und Ausführung von Mauerwerk (Bauart) und dementsprechend auch für den Mauermörtel als Bestandteil dieser Bauart sind die Technischen Baubestimmungen zu beachten, vgl. MVV TB, lfd. Nr. A 1.2.6.1.
Das DIBt erteilt allgemeine Bauartgenehmigungen in Fällen, in denen Mauermörtel von den Anforderungen nach DIN 20000-412 wesentlich abweichen.
Für Mörtel und Klebstoffe, die nicht (vollständig) von den harmonisierten Normen erfasst sind, erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen. Es können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden. Die Bemessung und Ausführung von Mauerwerk mit nicht genormtem Mörtel ist nicht geregelt. Das DIBt erteilt hierfür allgemeine Bauartgenehmigungen.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: 10. April 2024; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 10. April 2024
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017
Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
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PU-Klebstoff "illbruck PU 700 Steinkleber" zur Verklebung von Porenbeton-Plansteinen | Tremco illbruck Productie B.V. Vlietskade 1032 4241 WC ARKEL NIEDERLANDE | Z-17.1-1080 |
Z:
05.03.2021 G: 05.03.2026 |
"maxit mörtelpad" für die Herstellung von Mauerwerk im Dünnbettverfahren | Franken Maxit Mauermörtel GmbH & Co. Azendorf 63 95359 Kasendorf | Z-17.1-1134 |
Z:
14.05.2019 V: 07.08.2020 G: 03.07.2025 |
Dünnbettmörtel "weber.mix 617 SK" u. a. für Kalksandsteinmauerwerk im Dünnbettverfahren | Saint-Gobain Weber GmbH Schanzenstraße 84 40549 Düsseldorf | Z-17.1-759 |
Z:
25.05.2022 G: 27.05.2027 |
Mauerwerk aus Planhochlochziegeln POROTON-S9-MV-DRYFIX mit integrierter Wärmedämmung und POROTON DRYFIX Planziegel-Kleber | Deutsche POROTON GmbH Friedrichstraße 95 10117 Berlin | Z-17.21-1228 |
Z:
29.11.2022 G: 14.07.2026 |
Winteranlegemörtel "maxit mur 834 EIS-Anlegemörtel" | Franken Maxit Mauermörtel GmbH & Co. Azendorf 63 95359 Kasendorf | Z-17.3-1210 |
Z:
10.12.2019 G: 10.12.2024 |
2 Komponentenklebstoff "ISAPUR 2607 / Härter 414" für vorgefertigtes Mauerwerk im Klebeverfahren | Redblocsystems GmbH Eferdingerstraße 175 A - 4600 WELS ÖSTERREICH | Z-17.3-1217 |
Z:
09.10.2020 G: 09.10.2025 |