Nicht geklebte Holzprodukte und Bauarten, Vollholzprodukte
Der Bereich "Nicht geklebte Holzprodukte und Bauarten, Vollholzprodukte" umfasst mit mechanischen Holzverbindungsmitteln hergestellte Holzprodukte und Bauarten, z.B. Holztafelbauarten.
Zu dem Bereich gehören auch Wand-, Dach- und Deckenbauteile, die ohne Verklebung hergestellt werden, z.B. indem die Bretter durch Vollholzdübel, Schwalbenschwanzverbindungen oder andere zimmermannsmäßige Verbindungen zusammengehalten werden.
Schließlich fallen monolithische (aus einem Stück) geschnittene Vollholzprodukte in diesen Bereich.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Produkte,
- die nicht von harmonisierten Normen erfasst sind und
- die von den Technischen Baubestimmungen (vgl. MVV TB, Kapitel C 2) wesentlich abweichen oder
- für die es keine Technischen Baubestimmungen und keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt (z.B. innovative Produkte).
Für Produkte, die nicht (vollständig) von einer harmonisierten Norm erfasst sind, können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Für Bauarten mit diesen Produkten erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG), wenn es hinsichtlich Planung, Bemessung und Ausführung keine abschließende technische Regel gibt.
Technische Regeln
Stand: Juli 2015; OJEU 2015/C 378/02; Massive plattenförmige Holzbauelemente – Element aus mit Dübeln verbundenen Brettern für tragende Bauteile in Bauwerken; EOTA
EAD 130011-00-0304 Prefabricated wood slab element made of mechanically jointed square-sawn timber members for use as structural element in buildings (15 Seiten)Stand: Februar 2016; OJEU 2016/C 248/06; Vorgefertigte Holzbauelemente – Elemente aus mechanisch verbundenen Brettern für tragende Bauteile in Gebäuden; EOTA
EAD 130012-00-0304 Strength graded structural timber - square edged logs with wane - chestnut (26 Seiten)Stand: Juni 2015; OJEU 2015/C 226/05; Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke – Baumkantige, rechteckig besäumte Stammabschnitte – Kastanie; EOTA
EAD 130013-00-0304 Solid wood slab element to be used as a structural element in buildings - element of timber boards jointed by dovetail connections (17 Seiten)Stand: September 2015; OJEU 2016/C 248/06; Massive plattenförmige Holzbauelemente - mit Schwalbenschwanzverbindungen gefügte Elemente aus Bauholz mit rechteckigem Querschnitt zur Verwendung als tragende Bauteile in Bauwerken; EOTA
EAD 130022-00-0304 Monolithic or laminated beam and wall logs made of timber (22 Seiten)Stand: April 2015; OJEU 2015/C 378/02; Blockbalken für Wände oder Träger aus Vollholz oder Schichtholz; EOTA
EAD 130166-00-0304 Strength graded structural timber – Steam-cured solid timber with rectangular cross section which may be finger jointed or not – Softwood (13 Seiten)Stand: Juli 2016; OJEU 2017/C 118/04; Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke – gedämpftes Vollholz mit rechteckigem Querschnitt mit oder ohne Keilzinkenverbindungen – Nadelholz; EOTA
EAD 130167-00-0304 Strength graded structural timber - square edged logs with wane - softwood (28 Seiten)Stand: Juni 2016; OJEU 2016/C 378/08; Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke – Baumkantige, rechteckig besäumte Stammabschnitte – Nadelholz; EOTA
EAD 130287-00-0603 Profiled aluminium nail for use in timber structures (10 Seiten)Stand: Oktober 2017; Decision (EU) 2020/962; Aluminiumrillennagel zur Verwendung im Holzbau; EOTA
Antragsformulare
Europäische Technische Bewertung
Das Antragsformular leitet den Antragsvorgang ein, im Rahmen dessen erstens zu prüfen ist, ob die Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung möglich ist und - wenn ja - ob ein zutreffendes Europäisches Bewertungsdokument vorliegt, und zweitens ggf. die Vollständigkeit der Unterlagen sichergestellt wird, die zur Erarbeitung eines Europäischen Bewertungsdokuments ggf. erforderlich sind.
Die Vorschriften der EU-Bauproduktenverordnung allein reichen nicht aus, um ein Verfahren zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung durchführen zu können. Die Verordnung sieht in Art. 26 Abs. 3 vor, dass im Rahmen eines Durchführungsrechtsakts das Format der Europäischen Technischen Bewertung von der Kommission festgelegt wird. Mit "Format" ist hier vor allem das Konzept der Bewertung gemeint, das sich in einer allgemeinen Festlegung der Inhalte eines solchen Dokuments niederschlägt. Die Kommision hat daher die Durchführungsverordnung 1062/2013 erlassen.
Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)Stand: November 2015
Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)Stand: November 2015
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. Musterbauordnung 2016 §§ 16a Abs.2 und 18 Abs. 2 und 4). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben:
- Name und Adresse des Antragstellers
- Beschreibung des Zulassungs- bzw. Regelungsgegenstands und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs
- Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung)
Tipp 1: Nutzen Sie unsere Antragsmuster (siehe unten). Sie berücksichtigen alle relevanten Daten.
Tipp 2: Achten Sie auf vollständige und korrekte Antragsunterlagen! Das erleichtert die Bearbeitung und beschleunigt das Verfahren.
Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeiner Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)Stand: Januar 2018
Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)Stand: Juli 2017
- abZ/aBG
- ETA
Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bisMHM-Wandelemente (Massiv-Holz-Mauer-Wandelemente) MHM Entwicklungs GmbH
Auf der Geigerhalde 41
87459 Pfronten-Weißbach
Z-9.1-602 Z: 06.06.2016
G: 05.04.2021BDF - Dach- und Deckentafeln mit einseitiger statisch wirksamer Beplankung aus nicht versetzt angeordneten Platten mit freien Plattenrändern rechtwinklig zu den Rippen Bundesverband Deutscher Fertigbau e. V.
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Z-9.1-869 Z: 23.06.2017
G: 23.06.2022DuroCONSTRUCT-Platten für frei bewitterte Beläge von Balkonen oder Terrassen ASSYX gmbH & Co. KG
Zum Kögelsborn 6
56626 Andernach
Z-9.1-885 Z: 03.12.2018
G: 03.12.2023Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. ausgestellt am NUR-HOLZ Vollholzelemente Mit "Vollholzschrauben" aus Buche verbundene Elemente Rombach Bauholz+Abbund GmbH
Holdersbach 7
77784 Oberharmersbach
DEUTSCHLAND
ETA-11/0338 31.01.2017 THOMA Holz 100 Firma
Ing. Erwin Thoma Holz GmbH
Hasling 35
5622 Goldegg im Pongau
ÖSTERREICH
ETA-13/0785 19.06.2018