Nicht geklebte Holzprodukte und Bauarten, Vollholzprodukte
Der Bereich "Nicht geklebte Holzprodukte und Bauarten, Vollholzprodukte" umfasst mit mechanischen Holzverbindungsmitteln hergestellte Holzprodukte und Bauarten, z.B. Holztafelbauarten.
Zu dem Bereich gehören auch Wand-, Dach- und Deckenbauteile, die ohne Verklebung hergestellt werden, z.B. indem die Bretter durch Vollholzdübel, Schwalbenschwanzverbindungen oder andere zimmermannsmäßige Verbindungen zusammengehalten werden.
Schließlich fallen monolithische (aus einem Stück) geschnittene Vollholzprodukte in diesen Bereich.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Produkte,
- die nicht von harmonisierten Normen erfasst sind und
- die von den Technischen Baubestimmungen (vgl. MVV TB, Kapitel C 2) wesentlich abweichen oder
- für die es keine Technischen Baubestimmungen und keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt (z.B. innovative Produkte).
Für Produkte, die nicht (vollständig) von einer harmonisierten Norm erfasst sind, können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Für Bauarten mit diesen Produkten erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG), wenn es hinsichtlich Planung, Bemessung und Ausführung keine abschließende technische Regel gibt.
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
- pdf-Datei Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten ) Stand: 11. März 2025
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| BDF - Dach- und Deckentafeln mit einseitiger statisch wirksamer Beplankung aus nicht versetzt angeordneten Platten mit freien Plattenrändern rechtwinklig zu den Rippen | Bundesverband Deutscher Fertigbau e. V. Flutgraben 2 53604 Bad Honnef | Z-9.1-869 |
Z:
29.08.2022 G: 24.06.2027 |
| Wände in Holztafelbauart unter Verwendung von Gipsfaserplatten Rigidur H nach ETA-08/0147 unter Erdbebenbeanspruchung | Saint-Gobain Rigips GmbH Schanzenstraße 84 40549 Düsseldorf | Z-9.1-898 |
Z:
30.11.2021 G: 30.11.2026 |
| TRIQBRIQ Massivholzbausystem - Wandelemente unter Verwendung der Massivholz-Bausteine BRIQ 30, BRIQ 60 und BRIQ 240 | TRIQBRIQ AG Stuttgarter Straße 115 70469 Stuttgart | Z-9.1-907 |
Z:
07.07.2022 G: 07.07.2027 |
| NiTo Holzsteinwände unter Verwendung von NiTo Holzsteinen | NiTo Holzstein GmbH Hohendinger Straße 3 28790 Schwanewede | Z-9.1-909 |
Z:
09.01.2023 G: 09.01.2028 |
| TRIQBRIQ WS25 Massivholzbausystem - Wandelemente unter Verwendung der Massivholz-Bausteine BRIQ 25, BRIQ 50, der Biegeträger BRIQ-B und der Stützen BRIQ-S | TRIQBRIQ AG Stuttgarter Straße 115 70469 Stuttgart | Z-9.1-912 |
Z:
08.04.2024 G: 02.11.2028 |
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. | ausgestellt am |
|---|---|---|---|
| NUR-HOLZ Vollholzelemente Mit "Vollholzschrauben" aus Buche verbundene Elemente | Rombach Bauholz+Abbund GmbH Holdersbach 7 77784 Oberharmersbach DEUTSCHLAND | ETA-11/0338 |
31.01.2017 |
| THOMA Holz 100 | Firma Ing. Erwin Thoma Holz GmbH Hasling 35 5622 Goldegg im Pongau ÖSTERREICH | ETA-13/0785 |
19.06.2018 |