Bauprodukte Detail

Parkette und Holzfußböden

Parkette und Holzfußböden sind Bodenbeläge aus Holz.

Bei Parketten sind diverse Konstruktionen möglich. Allgemein werden Holzstücke nach bestimmten Mustern zusammengesetzt. Die Varianten reichen von massiven Parkettarten bis hin zu mehrschichtigen Parketten bestehend aus einer Trägerschicht aus Massivholz oder Holzwerkstoff und einer Nutzschicht aus Hartholz.

Weitere Holzbodentypen sind z.B. Holzpflaster, Grob- und Feinspanplatten sowie Furnierböden.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Bauaufsichtlich relevant sind Parkette und Holzfußböden, wenn sie in Aufenthaltsräumen und baulich nicht davon abgetrennten Räumen eingesetzt werden, da Emissionen aus diesen Produkten die Innenraumluftqualität beeinflussen, dies gilt nicht für unbehandelte Vollholzböden.

Für diese Produkte wurden bis Oktober 2016 allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen zum Nachweis des Gesundheitsschutzes erteilt. Infolge der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 in der Rechtssache C-100/13 werden für diese Produkte, wenn sie die CE-Kennzeichnung auf Grundlage der EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) tragen, keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen mehr erteilt. Die Produkte dürfen nicht mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet werden.

Entsprechend der Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VV TB) der Länder bestehen Anforderungen hinsichtlich der Freisetzung flüchtiger organischer Verbindungen, vgl. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), A 3.2.1, Anhang 8.

Für Parkette und Holzfußböden, die in den Anwendungsbereich der EN 14342:2013 fallen, können keine Leistungen hinsichtlich der Freisetzung flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) auf Grundlage dieser Norm erklärt werden. Zur Ausweisung von Leistungen bezüglich der Freisetzung von flüchtigen organischen Verbindungen kann z.B. eine Europäische Technische Bewertung (ETA) beantragt werden.

Des Weiteren besteht entsprechend der MVV TB, Abschnitt D 3 "Technische Dokumentation nach § 85a Abs. 2 Nr. 6 MBO" die Möglichkeit Gutachten zum Nachweis der Erfüllung der Bauwerksanforderungen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes für Parkette und Holzfußböden zu erstellen.

In diesem Bereich erstellt das DIBt Europäische Technische Bewertungen (ETA) und freiwillige Gutachten zum Nachweis der Erfüllung der Bauwerksanforderungen bezogen auf den Gesundheitsschutz.

MVV TB Anhang 8

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Freiwilliges Gutachten

Bei lückenhaften harmonisierten Normen können Sie auf freiwilliger Basis Angaben zu Produktleistungen machen, die von der betreffenden Norm nicht erfasst sind. Das DIBt bietet eine unabhängige Bestätigung zusätzlicher Leistungsangaben in Form freiwilliger Gutachten.