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Pfähle mit kleinem Durchmesser (Mikropfähle)

Pfähle mit kleinem Durchmesser (Mikropfähle) dienen zur Ableitung von axialen Zug- und/oder Druckkräfte in den Baugrund. Sie werden z.B. als Gründungselemente eingesetzt. Mikropfähle werden im Bohr- oder Verdrängungsverfahren in das Erdreich eingebracht. Sie können sowohl temporär als auch dauerhaft ausgeführt werden.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Mikropfähle, die als Verbundpfähle (Pfahl mit durchgehenden Tragglied) für den dauerhaften Einsatz hergestellt werden, sind hinsichtlich des Korrosionsschutzsystems nicht abschließend technisch geregelt. Der vorübergehende Einsatz von Mikropfählen (im Allgemeinen < 2 Jahre) ist ohne bauaufsichtlichen Ver- bzw. Anwendbarkeitsnachweis zulässig.

Das DIBt erteilt allgemeine Bauartgenehmigungen für die Bauart und allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Mikropfähle. Für Mikropfähle und entsprechende Bausätze können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Von der ausführenden Firma ist eine Übereinstimmungserklärung abzugeben, dass die von ihr ausgeführte Bauart den Bestimmungen der jeweiligen Bauartgenehmigung entspricht.

Bitte beachten Sie zudem die einschlägigen Regelungen zur Ausführung von geotechnischen Arbeiten mit Mikropfählen in den Technischen Baubestimmungen, vgl. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1.

EAD 200036-00-0103 Kit for micropiles – Kit with hollow bars for self-drilling micropiles – Hollow bars of seamless steel tubes (34 Seiten ) Stand: August 2016; OJEU 2017/C 118/04; Bausatz für Mikropfähle – Bausatz mit Hohlstäben für selbstbohrende Mikropfähle – Hohlstäbe aus nahtlosen Stahlrohren; EOTA

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen. 

Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:

  • Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
    • z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
    • z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
  • Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
    • z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
    • z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
  • Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
    • insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
  • Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
  • Kontaktmöglichkeiten
    • gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift

Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.

Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

abZ+aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Verbundpfahl System Porr mit Traggliedern aus Betonstahl mit gerippter Oberfläche Ø 20 mm bis Ø 50 mm PORR Spezialtiefbau GmbH Walter-Gropius-Straße 23 80807 München Z-32.1-8 Z: 12.03.2026
G: 04.04.2031
SAS Mikropfähle (Verpresspfähle mit kleinem Durchmesser) mit Traggliedern aus Betonstabstahl mit Gewinderippen SAS 500 (B500B); Ø 20 mm, Ø 25 mm, Ø 28 mm, Ø 32 mm, Ø 40 mm, Ø 43 mm und Ø 50 mm Stahlwerk Annahütte Max Aicher GmbH & Co. KG Max-Aicher-Allee 1-2 83404 Ainring-Hammerau Z-34.14-218 Z: 09.10.2025
G: 03.09.2030
SAS Mikropfähle (Verpresspfähle mit kleinem Durchmesser) mit Traggliedern aus SAS-Stabstahl mit Gewinderippen S 555/700, Ø 57,5 mm und Ø 63,5 mm Stahlwerk Annahütte Max Aicher GmbH & Co. KG Max-Aicher-Allee 1-2 83404 Ainring-Hammerau Z-34.14-219 Z: 09.10.2025
G: 03.09.2030
Mikropfahl System SAS mit Gewindestab S 670/800, Durchmesser 28 bis 63,5 mm Stahlwerk Annahütte Max Aicher GmbH & Co. KG Max-Aicher-Allee 1-2 83404 Ainring-Hammerau Z-34.14-244 Z: 23.09.2024
G: 26.09.2029
Mikropfähle OTB 670/800 Durchmesser 28 bis 63,5 mm LIBERTY OSTRAVA a.s. Vratimovská 689/117 719 00 OSTRAVA-KUNCICE TSCHECHISCHE REPUBLIK Z-34.14-252 Z: 18.03.2024
G: 18.03.2029
Mikropfähle "DYWI Drill" DYWIDAG-Systems International GmbH Neuhofweg 5 85716 Unterschleißheim Z-34.14-255 Z: 03.09.2025
G: 03.09.2030
KRINNER V-Serie - Schraubpfahl als Gründungselement für bauliche Anlagen KRINNER Schraubfundamente GmbH Passauer Straße 55 94342 Straßkirchen Z-34.15-253 Z: 22.12.2023
G: 22.12.2028
Spirafix-Anker als Gründungselement für bauliche Anlagen IGEL GmbH Hubert-Wollenberg-Straße 11A 40878 Ratingen Z-34.15-254 Z: 14.01.2025
G: 14.01.2030