Bauprodukte Detail

Punktförmig gelagerte Vertikalverglasungen

Bei punktförmig gelagerten Verglasungen werden die Glasscheiben entweder über Glashalter, die in Bohrungen eingebaut werden oder über Klemmungen (Randklemmungen) mechanisch an der Unterkonstruktion befestigt. Die punktförmig gelagerten Verglasungen werden in der Fassade, als Vordächer oder als Brüstungen im Außen- oder Innenbereich eingesetzt. Durch die punktförmige Lagerung kommt es lokal in den Glasscheiben zu hohen Spannungskonzentrationen, die bei der Bemessung berücksichtigt werden müssen.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Punktförmig gelagerte Verglasungen werden nach DIN 18008-3 ausgeführt. Sofern eine Konstruktion von den dortigen Regelungen wesentlich abweicht, erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen. Sofern für die in dieser Bauart verwendeten Produkte keine harmonisierten europäischen Produktnormen vorliegen, werden allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt. Für solche Produkte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie zudem die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1.2.7.

pdf-Datei Muster-Verordnung über die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten (MÜTVO) (1 Seite ) Fassung 6. März 2018 EAD 090017-00-0404 Point supported vertical glazing (16 Seiten ) Stand: Oktober 2015; OJEU 2016/C 248/06; Punktgestützte Vertikalverglasung; EOTA EAD 332229-00-0602 Stainless steel point fastener for glass claddings (19 Seiten ) Stand: August 2019; Decision (EU) 2021/1183; Punktverschluss für Glasverkleidungen; EOTA

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Punktgehaltene Verglasung mit Glassline-Senkkopfhalter PH 701, PH 703, PH 710, PH 789, PH 790, PH 792, PH 799 Glassline GmbH Industriestraße 7-8 74740 Adelsheim Z-70.2-100 Z: 10.09.2020
G: 03.09.2025
Punktförmig gelagerte Vertikalverglasung SWISSWALL GLAS TRÖSCH GmbH Reuthebogen 7-9 86720 Nördlingen Z-70.2-112 Z: 09.07.2020
G: 02.07.2025
fischer Zykon Punkthalter (FZP-G-Z) fischerwerke GmbH & Co. KG Klaus-Fischer-Straße 1 72178 Waldachtal Z-70.2-122 Z: 20.06.2023
G: 25.06.2028
Teller - und Senkkopfhalter zur Befestigung von ausfachenden Verglasungen Pauli + Sohn GmbH Industriestraße 20 51597 Morsbach-Lichtenberg Z-70.2-135 Z: 14.11.2023
G: 02.11.2028
Glasfassadensystem KONVORTEC® KONVORTEC GmbH & Co. KG Kapellenweg 64 46514 Schermbeck Z-70.2-178 Z: 17.05.2023
G: 17.05.2028
Verglasungen mit fischer Glaselementen fischerwerke GmbH & Co. KG Klaus-Fischer-Straße 1 72178 Waldachtal Z-70.2-247 Z: 19.02.2020
G: 19.02.2025
Punktgehaltene absturzsichernde Verglasung mit "Pauli + Sohn- Klemmhaltern" Pauli + Sohn GmbH Industriestraße 20 51597 Morsbach-Lichtenberg Z-70.2-28 Z: 27.04.2021
G: 17.05.2024
Punktgehaltene Verglasung mit Glassline-Tellerpunkthaltern PH 705, PH 707, PH791, PH793, PH794, PH800, PH103, PH104 und PH106 Glassline GmbH Industriestraße 7-8 74740 Adelsheim Z-70.2-99 Z: 09.01.2020
G: 09.01.2025
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. ausgestellt am
LITEWALL-Mono ECKELT GLAS GmbH Resthofstraße 18 4403 Steyr ÖSTERREICH ETA-09/0143 08.10.2015