Rauchschutzklappen
Rauchschutzklappen sind Absperrvorrichtungen zur Verhinderung einer Ausbreitung von Rauch über Luftleitungen. Sie schließen automatisch nach Signalisierung durch eine sog. Rauchauslöseeinrichtung, die bei Detektion von Rauch durch den zugehörigen Rauchmelder auslöst. Rauchschutzklappen sind nicht feuerwiderstandsfähig; sie sind nicht geeignet die Funktion von Brandschutzklappen zu übernehmen.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen/allgemeine Bauartgenehmigungen für Rauchschutzklappen zur Verwendung in Luftleitungen.
Bitte beachten Sie die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB 2020/1), Abschnitt A 2.2.1.11 (M-LüAR) sowie Abschnitt B 3.2.1.9.
Technische Regeln
Fassung: 29.09.2005, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 03.09.2020; Amtliche Mitteilungen 2021/2 (Ausgabe: 30. April 2021); Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz; DIBt (Hrsg.)
Antragsformulare
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)Stand: Januar 2018
Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)Stand: Juli 2017
- abZ/aBG
Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bisAbsperrvorrichtung gegen Rauch in Luftleitungen Aerotechnik E. Siegwart GmbH
Untere Hofwiesen
66299 Friedrichsthal
Z-78.4-192 Z: 07.12.2020
G: 08.12.2025Rauchschutzklappe als Absperrvorrichtung gegen die Übertragung von Rauch in Lüftungsleitungen Wildeboer Bauteile GmbH
Marker Weg 11
26826 Weener
Z-78.4-40 Z: 02.07.2020
G: 12.08.2025Rauchschutzklappe als Absperrvorrichtung gegen Rauch in Lüftungsleitungen vom Typ JZ-RS TROX GmbH
Heinrich-Trox-Platz
47504 Neukirchen-Vluyn
Z-78.4-51 Z: 15.12.2021
G: 02.01.2027