Rauchschutzklappen
Rauchschutzklappen sind Absperrvorrichtungen zur Verhinderung einer Ausbreitung von Rauch über Luftleitungen. Sie schließen automatisch nach Signalisierung durch eine sog. Rauchauslöseeinrichtung, die bei Detektion von Rauch durch den zugehörigen Rauchmelder auslöst. Rauchschutzklappen sind nicht feuerwiderstandsfähig; sie sind nicht geeignet die Funktion von Brandschutzklappen zu übernehmen.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen/allgemeine Bauartgenehmigungen für Rauchschutzklappen zur Verwendung in Luftleitungen.
Bitte beachten Sie die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB 2020/1), Abschnitt A 2.2.1.11 (M-LüAR) sowie Abschnitt B 3.2.1.9.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: 10. April 2024; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 10. April 2024
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017
Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
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Absperrvorrichtung gegen Rauch in Luftleitungen | Aerotechnik E. Siegwart GmbH Untere Hofwiesen 66299 Friedrichsthal | Z-78.4-192 |
Z:
07.12.2020 G: 08.12.2025 |
Rauchschutzklappe als Absperrvorrichtung gegen die Übertragung von Rauch in Lüftungsleitungen | Wildeboer Bauteile GmbH Marker Weg 11 26826 Weener | Z-78.4-40 |
Z:
02.07.2020 G: 12.08.2025 |
Rauchschutzklappe als Absperrvorrichtung gegen Rauch in Lüftungsleitungen vom Typ JZ-RS | TROX GmbH Heinrich-Trox-Platz 47504 Neukirchen-Vluyn | Z-78.4-51 |
Z:
15.12.2021 G: 02.01.2027 |