Bauprodukte Detail

Rauchschutzklappen

Rauchschutzklappen sind Absperrvorrichtungen zur Verhinderung einer Ausbreitung von Rauch über Luftleitungen. Sie schließen automatisch nach Signalisierung durch eine sog. Rauchauslöseeinrichtung, die bei Detektion von Rauch durch den zugehörigen Rauchmelder auslöst. Rauchschutzklappen sind nicht feuerwiderstandsfähig; sie sind nicht geeignet die Funktion von Brandschutzklappen zu übernehmen.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen/allgemeine Bauartgenehmigungen für Rauchschutzklappen zur Verwendung in Luftleitungen.

Bitte beachten Sie die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB 2020/1), Abschnitt A 2.2.1.11 (M-LüAR) sowie Abschnitt B 3.2.1.9.

pdf-Datei Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie – M-LüAR) (29 Seiten ) Fassung: 29.09.2005, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 03.09.2020; Amtliche Mitteilungen 2021/2 (Ausgabe: 30. April 2021); Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz; DIBt (Hrsg.)

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

abZ+aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Absperrvorrichtung gegen Rauch in Luftleitungen Aerotechnik E. Siegwart GmbH Untere Hofwiesen 66299 Friedrichsthal Z-78.4-192 Z: 07.12.2020
G: 08.12.2025
Rauchschutzklappe als Absperrvorrichtung gegen die Übertragung von Rauch in Lüftungsleitungen Wildeboer Bauteile GmbH Marker Weg 11 26826 Weener Z-78.4-40 Z: 02.07.2020
G: 12.08.2025
Rauchschutzklappe als Absperrvorrichtung gegen Rauch in Lüftungsleitungen vom Typ JZ-RS TROX GmbH Heinrich-Trox-Platz 47504 Neukirchen-Vluyn Z-78.4-51 Z: 15.12.2021
G: 02.01.2027