Rissfüllstoffe
Rissfüllstoffe kommen im Betonbau zum Einsatz, wenn in Bauteilen unerwünschte Risse entstanden sind. Je nach Tiefe der Risse kommen unterschiedliche Füllstoffe zum Einsatz.
Rissfüllstoffe werden zur Instandsetzung von Betonbauteilen verwendet. Dabei werden verschiedene Instandsetzungsziele unterschieden.
- Das Füllziel "Schließen (Begrenzung der Rissbreite durch Füllen)" beinhaltet das Hemmen oder Verhindern des Zutritts von korrosionsfördernden (beton- und stahlangreifenden) Stoffen in Betonbauteile durch Risse.
- Das Füllziel "Abdichten" umfasst die Beseitigung von riss- und hohlraumbedingten Undichtheiten eines Betonbauteils durch Füllen mit Rissfüllstoffen.
- Das Füllziel "kraftschlüssiges Verbinden" zielt auf die Herstellung einer druck-, schub- und zugfesten Verbindung der Riss- bzw. Betonflanken mit Festigkeitseigenschaften ab, die von der Art des Instandsetzungsstoffes und des Instandsetzungsverfahrens abhängen.
- Das Füllziel "begrenzt dehnbares Füllen" zielt auf die Herstellung einer (begrenzt) dehnbaren Verbindung der Riss- bzw. Betonflanken mit füllstoffspezifischen Festigkeitseigenschaften ab.
Nach Füllziel und Art des Füllens werden folgende Rissfüllstoffe unterschieden:
- Das kraftschlüssige Füllen (F) von Rissen und Hohlräumen dient dem Schließen (Begrenzung der Rissbreite durch Füllen), Abdichten und kraftschlüssigen Verbinden von statisch und dynamisch beanspruchten Betonbauteilen.
Rissfüllstoffe zum kraftschlüssigen Füllen (F) sind in der Lage, einen Verbund mit der Rissflanke zu bilden und Zug-, Druck- und Schubkräfte in Abhängigkeit von den Festigkeitseigenschaften des Rissfüllstoffs zu übertragen. Geeignet sind Epoxidharze (EP) sowie modifizierte Polyurethane (mod. PUR), sofern diese eine ausreichende Kraftschlüssigkeit gewährleisten können. Weiterhin kommen Rissfüllstoffe aus hydraulischen Bindemitteln zur Anwendung, z.B. Zementleim (ZL), Zementsuspension (ZS). - Das (begrenzt) dehnbare Füllen (D) von Rissen und Hohlräumen dient dem Schließen (Begrenzung der Rissbreite durch Füllen), Abdichten und begrenzt dehnbaren Verbinden von statisch und dynamisch beanspruchten Betonbauteilen.
Rissfüllstoffe zum dehnbaren Füllen (D) sind dazu geeignet, Rissbreitenänderungen begrenzt aufzunehmen. Geeignet sind Polyurethane (PUR) sowie modifizierte Epoxidharze (mod. EP), sofern diese ein ausreichendes Dehnvermögen aufweisen. Bei wasserführenden Rissen können ggf. schnellreaktive Polyurethanschäume (SPUR) mit ausreichend kurzen Reaktionszeiten und ausreichenden Volumenvergrößerungen zur Abdichtung vor der eigentlichen Injektion Anwendung finden. - Das quellfähige Füllen (S) von Rissen und Hohlräumen dient dem Abdichten von Betonbauteilen. Rissfüllstoffe für quellfähiges Füllen von Rissen (S) nehmen reversibel Wasser auf (Quellen) und geben Wasser ab (Austrocknen). Daher sind sie nur in dauerhaft feuchter Umgebung verwendbar. Geeignet sind Acrylatgele, die aus einem reaktiven Acrylatbindemittel, Katalysator, Initiator und Wasser und ggf. polymeren Füllstoffen bestehen.
Die Applikation von Rissfüllstoffen zum kraftschlüssigen Füllen (F) erfolgt mittels Injektion bzw. Vergießen. Die Applikation von Rissfüllstoffen zum dehnbaren Füllen (D) und zum quellfähigen Füllen (S) erfolgt ausschließlich mittels Injektion. Der Rissfüllstoff wird mit Hilfe eines Injektionsgeräts unter geregeltem Druck über Packer mit Verdämmung injiziert, bei Rissfüllstoffen aus Polyurethan (PUR) kann ggf. auf die Verdämmung verzichtet werden. Dabei wird unterschieden zwischen der einkomponentigen Injektion und der mehrkomponentigen Injektion. Bei der einkomponentigen Injektion wird der aus den Komponenten fertiggemischte Rissfüllstoff vom Injektionsgerät unter Druck zum Packer gefördert. Bei der mehrkomponentigen Injektion werden die Einzelkomponenten vom Injektionsgerät unter Druck getrennt zum Mischkopf transportiert, gemischt und zum Packer weiter gefördert.
Beim Vergießen von Rissfüllstoffen zum kraftschlüssigen Füllen (F) wird der Rissfüllstoff drucklos durch Gravitation oder kapillares Saugen an gesäuberten, vorbereiteten Rissen unter ständig gefülltem Füllstoffreservoir vergossen. Die erforderliche Fülltiefe wird vorab festgelegt und kontrolliert.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erstellt für den Verkehrswegebau Gutachten über die Einhaltung von Bauwerksanforderungen bei Verwendung von Rissfüllstoffen. Die Gutachten bietet eine unabhängige Bestätigung zusätzlicher Angaben, die nicht über die Leistungserklärung ausgewiesen werden können.
Neben einem Gutachten könnten auch ETA ausgestellt werden. Bisher gibt es für Rissfüllstoffe aber noch keine entsprechenden EAD.
- Rissfüllstoffe F und D: Nach ZTV-ING und ZTV-W LB 219 dienen die Gutachten als prüffähige Bescheinigungen und werden als gleichwertige Alternative zu projektspezifischen Nachweisen anerkannt, wenn sie der Leistungsbeschreibung vollumfänglich genügen. Zur Unterstützung der Leistungsbeschreibung sowie der Baudurchführung sind die "Hinweise zu den ZTV-ING –‑Teil 3 – Abschnitt 5" sowie die "BAWEmpfehlung – Instandsetzungsprodukte – Hinweise für den Sachkundigen Planer zu bauwerksbezogenen Produktmerkmalen und Prüfverfahren" zu beachten.
- Rissfüllstoffe S: Da DIN V 18028 nicht für Acrylatgele anwendbar ist, ist die Bewertung der Leistung in einer technischen Dokumentation unter Einschaltung einer entsprechend Art. 30 der Bauproduktenverordnung qualifizierten Stelle (Technische Bewertungsstelle) empfohlen.
Rissfüllstoffe F und D:
ZTV-ING Teil 3 Abschnitt 5
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Abteilung Bundesfernstraßen (Hrsg.):
"Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten – Teil 3 Massivbau – Abschnitt 5 Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen", Oktober 2017"
Hinweise zu den ZTV-ING – Teil 3 – Abschnitt 5
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Abteilung Bundesfernstraßen (Hrsg.):
"Hinweise zu den ZTV-ING – Teil 3 Massivbau – Abschnitt 5 Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen", April 2019"
ZTV-W LB 219
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Abteilung Wasserstraßen, Schifffahrt (Hrsg.):
"Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen – Wasserbau – für die Instandsetzung der Betonbauteile von Wasserbauwerken (Leistungsbereich 219)", Juni 2017
BAWEmpfehlung – Instandsetzungsprodukte
Bundesanstalt für Wasserbau (Hrsg.):
BAWEmpfehlung "Instandsetzungsprodukte – Hinweise für den Sachkundigen Planer zu bauwerksbezogenen Produktmerkmalen und Prüfverfahren", Mai 2019
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
- pdf-Datei Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten ) Stand: 10. April 2024
Freiwilliges Gutachten
Bei lückenhaften harmonisierten Normen können Sie auf freiwilliger Basis Angaben zu Produktleistungen machen, die von der betreffenden Norm nicht erfasst sind. Das DIBt bietet eine unabhängige Bestätigung zusätzlicher Leistungsangaben in Form freiwilliger Gutachten.
- pdf-Datei Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens (4 Seiten ) über die Einhaltung von Bauwerksanforderungen durch Bauprodukte; Last updated: 27 January 2023
Gegenstand | erstellt für | Nummer | erstellt am |
---|---|---|---|
Rissfüllstoff D(P) "PUR-O-CRACK" | TPH Bausysteme GmbH Nordportbogen 8 22848 Norderstedt | G-003-18-0001 |
03.11.2020
|
Rissfüllstoff F(P) "HYDROPOX EP1" | TPH Bausysteme GmbH Nordportbogen 8 22848 Norderstedt | G-003-18-0010 |
05.11.2020
|
Rissfüllstoff (S) "RUBBERTITE / POLINIT" | TPH Bausysteme GmbH Nordportbogen 8 22848 Norderstedt | G-003-18-0011 |
27.02.2019
|
Rissfüllstoff (S) "DRYflex 2 - DRYflex plus" | Drytech Abdichtungstechnik GmbH Im Altenschemel 39a 67435 Neustadt | G-003-20-0002 |
24.03.2020
|