Bauprodukte Detail

Rohre, ihre Formstücke, Dichtmittel und Armaturen aus Thermoplast

Rohre aus Kunststoffen eignen sich besonders zur Durchleitung bestimmter wassergefährdender Flüssigkeiten, da sie fallweise ein günstigeres Korrosionsverhalten als Metallerzeugnisse aufweisen und daher gegenüber vielen Fördermedien (Chemikalien) beständig sind.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt für diese Produkte und Bauarten allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen/allgemeine Bauartgenehmigungen, durch die die Einhaltung sowohl der bau- als auch der wasserrechtlichen Anforderungen bestätigt wird. Dadurch gelten die Produkte und Bauarten nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als geeignet.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.