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Rückstauverschlüsse für Abwasseranlagen

Rückstauverschlüsse werden verwendet, um den Rückstau von Niederschlags- oder Abwasser aus der angeschlossenen Kanalisation in die unterhalb der Rückstauebene liegenden Teile der Grundstücksentwässerungsanlage zu verhindern.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt in diesem Bereich allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen. Es können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Technische Regeln für Rückstauverschlüsse sind bekannt gemacht in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Abschnitt B 2.2.6.1 "Rückstauverschlüsse für Gebäude".

Bei der Errichtung von innerhalb oder außerhalb der Gebäudestruktur verlegten Abwasserleitungen sind folgende technische Regeln zu beachten:

  • DIN EN 13564-1 – Rückstauverschlüsse für Gebäude — Teil 1: Anforderungen
  • DIN EN 12056 (Reihe) – Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
  • DIN 1986-100 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056
  • DIN EN 476 – Allgemeine Anforderungen an Bauteile für Abwasserleitungen und -kanäle
  • DIN EN 752 – Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden
  • DIN 4102-1 – Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
  • DIN EN 13501-1 – Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten

Für Rückstauverschlüsse, die von den bekannt gemachten technischen Regeln wesentlich abweichen, sind Verwendbarkeitsnachweise aufgrund von Prüfplänen zu erbringen, die antragsbezogen vom DIBt erstellt werden.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.