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Rüttel- und Stopfsäulen

Bei den Rüttel- und Stopfsäulen handelt es sich um unbewehrte pfahlartige Tragelemente. Sie gehören zur Gruppe der Verdrängungspfähle und können als Trag- bzw. Gründungselement zur Ableitung von Bauwerkslasten in tragfähige Bodenschichten eingesetzt werden. Die Tragelemente werden vor Ort im anstehenden Baugrund hergestellt.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Die Bemessung und Ausführung der Tragelemente ist technisch nicht geregelt. Das DIBt erteilt hierfür allgemeine Bauartgenehmigungen.

Von der ausführenden Firma ist eine Übereinstimmungserklärung abzugeben, dass die von ihr ausgeführten Säulen den Bestimmungen der jeweiligen Bauartgenehmigung entsprechen.

Der Einsatz der Verfahren zur Baugrundverbesserung ist bauaufsichtlich zulässig und bedarf keiner Bauartgenehmigung. Die technischen Regelungen ergeben sich aus EN 1997.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen. 

Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:

  • Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
    • z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
    • z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
  • Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
    • z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
    • z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
  • Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
    • insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
  • Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
  • Kontaktmöglichkeiten
    • gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift

Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.

Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:

aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Betonrüttelsäulen Keller Grundbau GmbH Kaiserleistraße 8 63067 Offenbach Z-34.2-2 Z: 13.03.2024
G: 03.03.2029
Vermörtelte Stopfsäulen (VSS), Fertigmörtel-Stopfsäulen (FSS) und Beton-Stopfsäulen (BSS) Keller Grundbau GmbH Kaiserleistraße 8 63067 Offenbach Z-34.2-3 Z: 04.10.2021
G: 03.10.2026
Rüttel-Ortbeton-Pfähle (ROB-Pfähle), Rüttel-Stopfbeton-Säulen (RSB-Säulen), Vermörtelte Rüttelstopfverdichtungssäulen (RSVv-Säulen) BAUER Spezialtiefbau GmbH BAUER-Straße 1 86529 Schrobenhausen Z-34.2-5 Z: 12.02.2025
G: 04.08.2029
Ortbetonrüttelsäulen (ORS) Ortbetonstopfsäulen (OSS) PORR Spezialtiefbau GmbH Walter-Gropius-Straße 23 80807 München Z-34.22-201 Z: 05.08.2024
G: 26.07.2029
Rüttel-Betonsäulen (RBS) und Fertigbeton-Stopfsäulen (FBS) ECOSOIL Ost GmbH Laugkfeld 29 01968 Senftenberg Z-34.22-206 Z: 17.12.2025
G: 04.01.2031