Rüttel- und Stopfsäulen

Bei den Rüttel- und Stopfsäulen handelt es sich um unbewehrte pfahlartige Tragelemente. Sie gehören zur Gruppe der Verdrängungspfähle und können als Trag- bzw. Gründungselement zur Ableitung von Bauwerkslasten in tragfähige Bodenschichten eingesetzt werden. Die Tragelemente werden vor Ort im anstehenden Baugrund hergestellt.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Die Bemessung und Ausführung der Tragelemente ist technisch nicht geregelt. Das DIBt erteilt hierfür allgemeine Bauartgenehmigungen.

Von der ausführenden Firma ist eine Übereinstimmungserklärung abzugeben, dass die von ihr ausgeführten Säulen den Bestimmungen der jeweiligen Bauartgenehmigung entsprechen.

Der Einsatz der Verfahren zur Baugrundverbesserung ist bauaufsichtlich zulässig und bedarf keiner Bauartgenehmigung. Die technischen Regelungen ergeben sich aus EN 1997.

Antragsformulare

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)

Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)

Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)

Stand: Januar 2018

Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)

Stand: Juli 2017

  • abZ/aBG
  • Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis
    Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
    von / bis
    Betonrüttelsäulen

    Keller Grundbau GmbH

    Kaiserleistraße 8

    63067 Offenbach

    Z-34.2-2 Z: 05.06.2019
    G: 02.03.2024
    Vermörtelte Stopfsäulen (VSS), Fertigmörtel-Stopfsäulen (FSS) und Beton-Stopfsäulen (BSS)

    Keller Grundbau GmbH

    Kaiserleistraße 8

    63067 Offenbach

    Z-34.2-3 Z: 04.10.2021
    G: 03.10.2026
    Rüttel-Ortbeton-Pfähle (ROB-Pfähle), Rüttel-Stopfbeton-Säulen (RSB-Säulen), Vermörtelte Rüttelstopfverdichtungssäulen (RSVv-Säulen)

    BAUER Spezialtiefbau GmbH

    BAUER-Straße 1

    86529 Schrobenhausen

    Z-34.2-5 Z: 02.08.2019
    G: 03.08.2024
    Ortbetonrüttelsäulen (ORS) Ortbetonstopfsäulen (OSS)

    Stump-Franki Spezialtiefbau GmbH

    Walter-Gropius-Straße 23

    80807 München

    Z-34.22-201 Z: 23.07.2019
    G: 25.07.2024
    Rüttel-Betonsäulen (RBS) und Fertigbeton-Stopfsäulen (FBS)

    ECOSOIL Ost GmbH

    Laugkfeld 29

    01968 Senftenberg

    Z-34.22-206 Z: 11.12.2020
    G: 03.01.2026

Bettina Hemme
Referatsleitung – Mauerwerksbau, Erd- und Grundbau, Bauwerksabdichtungen

Tel.: +49 30 78730-322
E-Mail: bhm(at)dibt(.)de

Rechtsgrundlagen

Prüfung, Überwachung, Zertifizierung