Rüttel- und Stopfsäulen
Bei den Rüttel- und Stopfsäulen handelt es sich um unbewehrte pfahlartige Tragelemente. Sie gehören zur Gruppe der Verdrängungspfähle und können als Trag- bzw. Gründungselement zur Ableitung von Bauwerkslasten in tragfähige Bodenschichten eingesetzt werden. Die Tragelemente werden vor Ort im anstehenden Baugrund hergestellt.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Die Bemessung und Ausführung der Tragelemente ist technisch nicht geregelt. Das DIBt erteilt hierfür allgemeine Bauartgenehmigungen.
Von der ausführenden Firma ist eine Übereinstimmungserklärung abzugeben, dass die von ihr ausgeführten Säulen den Bestimmungen der jeweiligen Bauartgenehmigung entsprechen.
Der Einsatz der Verfahren zur Baugrundverbesserung ist bauaufsichtlich zulässig und bedarf keiner Bauartgenehmigung. Die technischen Regelungen ergeben sich aus EN 1997.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: 10. April 2024; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017
Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
---|---|---|---|
Betonrüttelsäulen | Keller Grundbau GmbH Kaiserleistraße 8 63067 Offenbach | Z-34.2-2 |
Z:
13.03.2024 G: 03.03.2029 |
Vermörtelte Stopfsäulen (VSS), Fertigmörtel-Stopfsäulen (FSS) und Beton-Stopfsäulen (BSS) | Keller Grundbau GmbH Kaiserleistraße 8 63067 Offenbach | Z-34.2-3 |
Z:
04.10.2021 G: 03.10.2026 |
Rüttel-Ortbeton-Pfähle (ROB-Pfähle), Rüttel-Stopfbeton-Säulen (RSB-Säulen), Vermörtelte Rüttelstopfverdichtungssäulen (RSVv-Säulen) | BAUER Spezialtiefbau GmbH BAUER-Straße 1 86529 Schrobenhausen | Z-34.2-5 |
Z:
12.02.2025 G: 04.08.2029 |
Ortbetonrüttelsäulen (ORS) Ortbetonstopfsäulen (OSS) | PORR Spezialtiefbau GmbH Walter-Gropius-Straße 23 80807 München | Z-34.22-201 |
Z:
05.08.2024 G: 26.07.2029 |
Rüttel-Betonsäulen (RBS) und Fertigbeton-Stopfsäulen (FBS) | ECOSOIL Ost GmbH Laugkfeld 29 01968 Senftenberg | Z-34.22-206 |
Z:
11.12.2020 G: 03.01.2026 |