Sicherheitseinrichtungen mit Positionsüberwachung für Lüftungsanlagen und raumluftabhängige Feuerstätten

Eigenständigen Sicherheitseinrichtungen zur Überwachung des Öffnungszustands eines Fensters dienen der Gewährleistung eines gefahrlosen gemeinsamen Betriebs von Lüftungsanlagen und raumluftabhängigen Feuerstätten. Wenn das festgelegte Spaltöffnungsmaß des Fensters nicht eingehalten wird, schaltet die Sicherheitseinrichtung das Lüftungsgerät ab.

Bauaufsichtlicher Rahmen

In diesem Bereich erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) und/oder allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG). Es können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Beachten Sie zudem die geltenden Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregeln aus dem Bereich der Lüftungstechnik, vgl. insbesondere Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A und B und die nachfolgenden Hinweise und technischen Regeln.

Technische Regeln

Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV)

Stand: September 2007, geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 28.01.2016 und 27.09.2017; Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz

Antragsformulare

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)

Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)

Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)

Stand: Januar 2018

Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)

Stand: Juli 2017

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)

Stand: 16. Juni 2022

  • abZ/aBG
  • Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis
    Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
    von / bis
    Funk-Fensterkontaktschalter FDS 200 - Sicherheitseinrichtung zur Gewährleistung eines gefahrlosen gemeinsamen Betriebes von Lüftungsanlagen und raumluftabhängigen Feuerstätten

    Elektrotechnik Schabus GmbH & Co. KG

    Baierbacher Sraße 150

    83071 Stephanskirchen

    Z-85.2-10 Z: 10.01.2022
    G: 10.01.2027
    Funk-Abluftsteuerung FDS 100 - Sicherheitseinrichtung zur Gewährleistung eines gefahrlosen gemeinsamen Betriebes von Lüftungsanlagen und raumluftabhängigen Feuerstätten

    Elektrotechnik Schabus GmbH & Co. KG

    Baierbacher Sraße 150

    83071 Stephanskirchen

    Z-85.2-11 Z: 25.01.2022
    G: 25.01.2027
    Kabel-Abluftsteuerungen vom Typ "KDS 110 und KDS 210" - Sicherheitseinrichtungen zur Gewährleistung eines gefahrlosen gemeinsamen Betriebes von Lüftungsanlagen und raumluftabhängigen Feuerstätten

    Elektrotechnik Schabus GmbH & Co. KG

    Baierbacher Sraße 150

    83071 Stephanskirchen

    Z-85.2-14 Z: 25.06.2018
    G: 18.06.2023
    Sicherheitseinrichtung zur Gewährleistung eines gefahrlosen gemeinsamen Betriebes von Lüftungsanlagen und raumluftabhängigen Feuerstätten vom Typ Funk-Ablufsteuerung "AS-5120"

    Protector GmbH

    An den Kolonaten 37

    26160 Bad Zwischenahn

    Z-85.2-21 Z: 25.06.2018
    G: 25.06.2023
    Funk-Abluft-Sicherheitsschalter "BL220F" und "BL220FI" der Baureihe "BROKO" und "HARK" als Sicherheitseinrichtungen zur Gewährleistung eines gefahrlosen gemeinsamen Betriebes von Lüftungsanlagen und raumluftabhängigen Feuerstätten

    BROKO GmbH

    Elektroproduktion und Vertrieb

    Landshuter Straße 1

    84048 Mainburg

    Z-85.2-5 Z: 16.09.2019
    G: 16.09.2024
    Abluft-Sicherheitsschalter vom Typ "BL110K und BL110Ki" Sicherheitseinrichtung zur Gewährleistung eines gefahrlosen gemeinsamen Betriebes von Lüftungsanlagen und raumluftabhängigen Feuerstätten

    BROKO GmbH

    Elektroproduktion und Vertrieb

    Landshuter Straße 1

    84048 Mainburg

    Z-85.2-6 Z: 22.04.2021
    G: 22.04.2026

Ronny Schmidt
Referatsleitung – Feuerstätten, Abgasanlagen, Haustechnik

Tel.: +49 30 78730-473
E-Mail: rsi(at)dibt(.)de

Rechtsgrundlagen

Prüfung, Überwachung, Zertifizierung