Sonstige Decken- und Wandbauarten
Das DIBt erteilt allgemeine Bauartgenehmigungen für Decken- und Wandbauarten, die von den Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.
Für innovative und andere regelungsbedürftige Bauprodukte, die in Wandbauarten verwendet werden, erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.
Für Bauprodukte im Sinne der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) können auf Antrag auch Europäische Technische Bewertungen ausgestellt werden.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Bitte beachten Sie die einschlägigen Landesvorschriften, insbesondere die Landesbauordnungen und die geltenden Technischen Baubestimmungen. Einschlägige Mustervorschriften finden Sie unter Rechtsgrundlagen in der rechten Spalte.
In den weiter unten aufgeführten Verzeichnissen sind möglicherweise noch Zulassungen für die Bauart (sogenannte „Anwendungszulassungen“) aufgeführt. Im Zuge der Novellierung der Musterbauordnung und nachfolgend der Landesbauordnungen werden diese sukzessive durch Bauartgenehmigungen ersetzt oder laufen aus.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular: