Bauprodukte Detail

Sonstige tragende Kunststoffbauteile

Bauaufsichtlicher Rahmen

Für tragende Kunststoffbauteile erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen. Auch können für diese Produkte Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden..

Für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauarten mit oben genannten tragenden Kunststoffbauteilen gibt es keine abschließenden technischen Regeln. Das DIBt erteilt daher allgemeine Bauartgenehmigungen. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen werden i.d.R. zusammen in einem Bescheid (sogenannter Kombi-Bescheid) erteilt.

Bitte beachten Sie zudem die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1.2.2 bis A 1.2.9.

Hinweis: Für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauarten mit o.g. tragenden Kunststoffbauteilen gibt es keine abschließenden technischen Regeln. Bitte beantragen Sie ggf. eine allgemeine Bauartgenehmigung. Vgl. MVV TB Teil A 1.2.2 bis A 1.2.9.

EAD 220010-01-0402 Flat plastic roofing sheets made of recycled plastic for self-supporting and/or fully supported discontinuous roofing and/or external cladding (26 Seiten ) Stand: Mai 2019; Decision (EU) 2020/962; Flache Dacheindeckung aus recyceltem Kunststoff für selbsttragende und/oder vollgestützte überlappende Dach- und/oder Außenverkleidung (Ersetzt EAD 220010-00-0402); EOTA EAD 260001-00-0303 Structural sections made from fibre reinforced polymers (FRP/Glassfiber Composites) (16 Seiten ) Stand: Januar 2016; OJEU 2017/C 379/07; Tragende Konstruktionsprofile und –platten aus faserverstärkten Kunststoffen (GFK/glasfaserverstärkte Verbundwerkstoffe); EOTA EAD 340287-00-0203 Reinforced high density EPS structural panel system for building units (31 Seiten ) Stand: Juli 2020; Decision (EU) 2022/381; Verstärktes, hochdichtes EPS-Bauplattensystem für Gebäudeeinheiten; EOTA

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Tragende Konstruktionsprofile aus glasfaserverstärkten Kunststoffen nach ETA-16/0901; Doppel-T-Profile, U-Profile, Winkelprofile, Vierkanthohlprofile, Flachprofile und Handlaufprofile Fiberline Building Profiles A/S Strevelinsvej 38-40 7000 FREDERICIA DÄNEMARK Z-10.39-791 Z: 21.07.2023
G: 09.05.2028
Mastoberteil "HEM 3 kN" aus glasfaserverstärktem Kunststoff für die Befestigung von Traversen für Freileitungen FUCHS Europoles GFK GmbH Europoles-Straße 1 92318 Neumarkt Z-10.9-591 Z: 10.06.2022
G: 10.06.2027
Pultrudierte Profile "krafton" aus glasfaserverstärktem Kunststoff zur Verwendung als tragende Bauteile krafton Beheer BV Markweg Zuid 34 (ind. terr. Dintelmond), Havennummer 5203 4794 SN HEIJNINGEN NIEDERLANDE Z-10.9-803 Z: 12.12.2023
G: 05.12.2028