Systeme zur Wiederherstellung der Flüssigkeitsundurchlässigkeit in JGS- und Biogas-Anlagen
Systeme zur Wiederherstellung der Flüssigkeitsundurchlässigkeit von Betondichtkonstruktionen in JGS-Anlagen und Biogas-LA-Anlagen dienen zur Reparatur beschädigter/undicht gewordener Betondichtkonstruktionen, beispielsweise zur Reprofilierung in Fugenbereichen, als Betonersatz zur Reparatur einzelner Schadstellen oder zum Schließen/Füllen von Rissen. Dabei kommen Reaktionsharzmörtel und –betone, kunststoffmodifizierte Zementmörtel und -betone sowie Injektionssysteme mit zugehörigen Rissfüllstoffen/-materialien aus Kunstharzen (z.B. Epoxidharze, Polyurethanharze, Akrylatgel) zum Einsatz. Für die Verwendung solcher Systeme zur Wiederherstellung der Flüssigkeitsundurchlässigkeit in JGS-Anlagen und Biogas-LA-Anlagen gelten besondere Vorschriften.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Systeme zur Wiederherstellung der Flüssigkeitsundurchlässigkeit in JGS-Anlagen und Biogas-LA-Anlagen fallen unter die Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach den Landesbauordnungen (WasBauPVO) und unter die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Das DIBt erteilt für diese Produkte und Bauarten allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und/oder allgemeine Bauartgenehmigungen, durch die die Einhaltung sowohl der bau- als auch der wasserrechtlichen Anforderungen bestätigt wird.
Dadurch gelten die Produkte und Bauarten für Biogas-LA-Anlagen nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als geeignet. Bauprodukte und Bauarten in JGS-Anlagen können damit gemäß Anlage 7 der AwSV ver- bzw. angewendet werden.
Bitte beachten Sie zudem die geltenden Landesvorschriften entsprechend MVV TB B 4.1 "Technische Anforderungen an ortsfest verwendete Anlagen und Anlagenteile in LAU-Anlagen".
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| SikaInject-243 und SikaFukoVPRESS als Bestandteile des Sika Injektionssystems zur Wiederherstellung von JGS-LA-Anlagen und Biogas-LA-Anlagen | Sika Deutschland GmbH Kornwestheimer Straße 103-107 70439 Stuttgart | Z-74.131-232 |
Z:
08.05.2024 G: 08.05.2029 |