Systeme zur Wiederherstellung der Flüssigkeitsundurchlässigkeit in JGS- und Biogas-Anlagen
Systeme zur Wiederherstellung der Flüssigkeitsundurchlässigkeit von Betondichtkonstruktionen in JGS-Anlagen und Biogas-LA-Anlagen dienen zur Reparatur beschädigter/undicht gewordener Betondichtkonstruktionen, beispielsweise zur Reprofilierung in Fugenbereichen, als Betonersatz zur Reparatur einzelner Schadstellen oder zum Schließen/Füllen von Rissen. Dabei kommen Reaktionsharzmörtel und –betone, kunststoffmodifizierte Zementmörtel und -betone sowie Injektionssysteme mit zugehörigen Rissfüllstoffen/-materialien aus Kunstharzen (z.B. Epoxidharze, Polyurethanharze, Akrylatgel) zum Einsatz. Für die Verwendung solcher Systeme zur Wiederherstellung der Flüssigkeitsundurchlässigkeit in JGS-Anlagen und Biogas-LA-Anlagen gelten besondere Vorschriften.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Systeme zur Wiederherstellung der Flüssigkeitsundurchlässigkeit in JGS-Anlagen und Biogas-LA-Anlagen fallen unter die Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach den Landesbauordnungen (WasBauPVO) und unter die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Das DIBt erteilt für diese Produkte und Bauarten allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und/oder allgemeine Bauartgenehmigungen, durch die die Einhaltung sowohl der bau- als auch der wasserrechtlichen Anforderungen bestätigt wird.
Dadurch gelten die Produkte und Bauarten für Biogas-LA-Anlagen nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als geeignet. Bauprodukte und Bauarten in JGS-Anlagen können damit gemäß Anlage 7 der AwSV ver- bzw. angewendet werden.
Bitte beachten Sie zudem die geltenden Landesvorschriften entsprechend MVV TB B 4.1 "Technische Anforderungen an ortsfest verwendete Anlagen und Anlagenteile in LAU-Anlagen".
Grundsätze, Hinweise, Empfehlungen
Fassung: Mai 2016
Spezielle Zulassungs- und Prüfgrundsätze für reaktionsharzgebundene Mörtel und Betone (PC) zur Wiederherstellung der Flüssigkeitsundurchlässigkeit von Beton-Dichtkonstruktionen (7 Seiten)Stand: Februar 2021
Spezielle Zulassungs- und Prüfgrundsätze für kunststoffmodifizierte Mörtel und Betone (PCC) zur Wiederherstellung der Flüssigkeitsundurchlässigkeit von Beton-Dichtkonstruktionen (8 Seiten)Stand: Februar 2021
Spezielle Zulassungs- und Prüfgrundsätze für Rissfüllmaterialien und Injektionssysteme (Rissinjektion und Arbeitsfugenverfüllung mit Rissfüllmaterialien) zur Wiederherstellung der Flüssigkeitsundurchlässigkeit von Beton-Dichtkonstruktionen in LAU-Anlagen (8 Seiten)Stand: Februar 2021
Medienlisten für Abdichtungsmittel und Dichtkonstruktionen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe (15 Seiten)Stand: 15. Juli 2022
Antragsformulare
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)Stand: Januar 2018
Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)Stand: Juli 2017