Textile Verstärkungsmaterialien zur Herstellung von Rohren, Behältern und Auffangvorrichtungen aus Kunststoffen (GFK)
Aus textilen Verstärkungsmaterialien (Glasfasern in Form von Geweben, Rovings und Matten) werden zusammen mit Reaktionsharzen Kunststofflaminate (GFK) gebildet, die u.a. zur Herstellung von Rohren, Schüttgutsilos, abflusslosen Sammelgruben, Behältern und Auffangvorrichtungen eingesetzt werden.
Diese Laminate zeichnen sich durch hohe Festigkeit und chemische Beständigkeit sowie ihr geringes Gewicht aus.
Die Beständigkeit der textilen Verstärkungsmaterialien gegen bestimmte wassergefährdende Medien wird im Zulassungsverfahren nachgewiesen. Diese Verstärkungswerkstoffe werden u.a. für die Herstellung der oben genannten Bauprodukte verwendet, die in den Geltungsbereich bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweise fallen, insbesondere für ortsfest verwendete Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Flüssigkeiten oder zum Lagern von Schüttgütern (Silos).
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für textile Verstärkungsmaterialien zur Herstellung von Kunststoffrohren und -behältern.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular: