Bauprodukte Detail

Textile Verstärkungsmaterialien zur Herstellung von Rohren, Behältern und Auffangvorrichtungen aus Kunststoffen (GFK)

Aus textilen Verstärkungsmaterialien (Glasfasern in Form von Geweben, Rovings und Matten) werden zusammen mit Reaktionsharzen Kunststofflaminate (GFK) gebildet, die u.a. zur Herstellung von Rohren, Schüttgutsilos, abflusslosen Sammelgruben, Behältern und Auffangvorrichtungen eingesetzt werden.

Diese Laminate zeichnen sich durch hohe Festigkeit und chemische Beständigkeit sowie ihr geringes Gewicht aus.

Die Beständigkeit der textilen Verstärkungsmaterialien gegen bestimmte wassergefährdende Medien wird im Zulassungsverfahren nachgewiesen. Diese Verstärkungswerkstoffe werden u.a. für die Herstellung der oben genannten Bauprodukte verwendet, die in den Geltungsbereich bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweise fallen, insbesondere für ortsfest verwendete Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Flüssigkeiten oder zum Lagern von Schüttgütern (Silos).

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für textile Verstärkungsmaterialien zur Herstellung von Kunststoffrohren und -behältern.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.