Bauprodukte Detail

Überfüllsicherungen

Überfüllsicherungen sind Sicherheitseinrichtungen im wasserrechtlichen Sinn, die rechtzeitig vor Erreichen des zulässigen Füllungsgrads im Behälter den Füllvorgang unterbrechen oder akustisch/optisch Alarm auslösen.

Überfüllsicherungen folgen unterschiedlichen Funktionsprinzipien (mechanisch, photoelektrisch, Ultraschall, Radar u.a.).

Bauaufsichtlicher Rahmen

Für diese Produkte und Bauarten erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen/allgemeine Bauartgenehmigungen, durch die die Einhaltung sowohl der bau- als auch der wasserrechtlichen Anforderungen bestätigt wird. Dadurch gelten die Produkte und Bauarten nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als geeignet.

pdf-Datei Zulassungsgrundsätze für Sicherheitseinrichtungen von Behältern und Rohrleitungen Überfüllsicherungen (ZG-ÜS) (17 Seiten ) Stand: Juli 2012; redaktionell überarbeitete Ausgabe; SVA Sicherheitseinrichtungen für Behälter und Rohrleitungen des DIBt

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.