Verbundstützen

Stahlverbundstützen bestehen aus einer Kombination von Stahlprofilen und Beton oder Stahlbeton, wobei die Stahlprofile vollständig oder teilweise einbetoniert sind. Stahlverbundstützen besitzen erheblich höhere Tragfähigkeiten als reine Stahl- oder reine Stahlbetonstützen und ermöglichen damit schlankere Querschnitte. Durch die Betonummantelung wird i.d.R. auch der Brandschutz der Stützen sichergestellt.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Für die Planung, Bemessung und Ausführung von Verbundstützen erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen, wenn diese nicht abschließend durch Eurocode 4 (DIN EN 1994) geregelt sind.

Für regelungsbedürftige Bauprodukte, die in diesen Konstruktionen verwendet werden, erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), auch als Kombi-Bescheid mit der allgemeinen Bauartgenehmigung. Für entsprechende Bauprodukte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie die geltenden Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregeln, vgl. insbesondere Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1 und A 2.

Antragsformulare

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)

Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)

Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)

Stand: Januar 2018

Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)

Stand: Juli 2017

  • abZ/aBG
  • Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis
    Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
    von / bis
    Verbundstütze Geilinger-Stütze

    spannverbund GmbH

    Auf der Lind 13

    65529 Waldems-Esch

    Z-26.3-60 Z: 13.01.2020
    G: 13.01.2025
    Fertigteilverbundstütze ORSO-V Stütze

    Leviat AG

    Grenzstrasse 24

    3250 LYSS

    SCHWEIZ

    Z-26.3-62 Z: 21.06.2021
    G: 25.11.2025

Dr.-Ing. Ronald Schwuchow
Referatsleitung – Bautechnisches Prüfamt, Metallbau, Verbundbau

Tel.: +49 30 78730-274
E-Mail: rsw(at)dibt(.)de

Rechtsgrundlagen

Prüfung, Überwachung, Zertifizierung