Bauprodukte Detail

Verstärkung von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung

Der Bereich "Verstärkung von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung" umfasst Bausätze zur nachträglichen Erhöhung der Biege- und Querkrafttragfähigkeit (Verstärkung) von Betonbauteilen mit aufgeklebten Stahllaschen, aufgeklebten CFK-Lamellen, aufgeklebten CF-Gelegen oder in Schlitze des Betons eingeklebten CFK-Lamellen. 

Im Allgemeinen bestehen diese Bausätze aus einer Bewehrung (CFK-Lamellen, CF-Gelege oder Stahllaschen), einem Klebstoff zum Ankleben bzw. Verkleben der Bewehrung und einem Reparaturmörtel.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Die Bausätze sowie die Planung, Bemessung und Ausführung der Verstärkungsmaßnahmen sind technisch nicht abschließend geregelt. Das DIBt erteilt deshalb allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen (Z-36.1-xx bzw. Z-36.12-xx). für standsicherheitsrelevante Verstärkungen von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung.

Für den Bausatz selbst können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden. Für die Planung, Bemessung und Ausführung der Verstärkungsmaßnahmen kommt dann eine allgemeine Bauartgenehmigung in Betracht.

In der allgemeinen Bauartgenehmigung für den jeweiligen Bausatz ist angegeben, wie und mit welchen Werten die Bemessung durchzuführen ist, was bei der konstruktiven Ausbildung und Ausführung von Verstärkungen mit dem jeweiligen Bausatz zu beachten ist und für welche Nutzungsbedingungen der jeweilige Bausatz geeignet ist (Temperatur, Feuchtigkeit, Außen- und Innenbereich usw.). Soweit möglich wird dabei Bezug auf die DAfStb-Richtlinie "Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung" genommen.

Allgemeingültige Zulassungs- und Prüfgrundsätze sind nicht vorhanden.

Antragsteller werden in ersten Kontaktgesprächen umfassend über die für den jeweiligen Bausatz anwendbaren Zulassungs- und Prüfgrundsätze informiert.

Firmen, die Verstärkungen nach den abZ/aBG Z-36.1-xx und Z-36.12-xx ausführen, müssen über einen gültigen Eignungsnachweis nach DAfStb-Richtlinie "Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung", Teil 3, Anhang D verfügen. In PÜZ-Verzeichnis, Teil 6, lfd. Nr. 8 ist angegeben, welche Prüfstellen für die Erteilung des Eignungsnachweises für Ausführungsfirmen von Klebeverstärkungen gemäß der DAfStb-Richtline "Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung", Teil 3, Anhang D anerkannt sind.

Neben der Überwachung der Ausführung durch das ausführende Unternehmen nach der DAfStb-Richtlinie "Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung", Teil 3, Abschnitt 5, besteht eine Überwachungspflicht durch eine im PÜZ-Verzeichnis, Teil 5, lfd. Nr. 7 angegebene Überwachungsstelle (siehe auch DAfStb-Richtlinie "Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung", Teil 3, Anhang C).

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

abZ+aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Bausatz "StoGB System 1" für schubfeste Klebeverbindungen zwischen Stahlplatten und Stahl- und Spannbetonbauteilen nach der DAfStb-Verstärkungs-Richtlinie StoCretec GmbH Gutenbergstraße 6 65830 Kriftel Z-36.1-87 Z: 28.01.2020
G: 01.01.2025
Verstärken von Betonbauteilen mit schubfest aufgeklebten CFK-Gelegen nach der DAfStb-Verstärkungsrichtlinie und Behälterumwicklungen mit "Carboplus® Sheet 240" Implenia Construction GmbH Technical Center - Baustofftechnik Diffenéstraße 14 68169 Mannheim Z-36.12-81 Z: 17.02.2020
G: 01.01.2025
Verstärken von Betonbauteilen mit schubfest aufgeklebten CFK-Gelegen nach der DAfStb-Verstärkungsrichtlinie und Behälterumwicklungen mit "MC-CarbonFiber Sheet" MC-Bauchemie Müller GmbH & Co. KG Am Kruppwald 1-8 46238 Bottrop Z-36.12-82 Z: 17.02.2020
G: 01.01.2025
Schubfest aufgeklebte Kohlefaserlamellen "CarboPlus® Kohlefaserlamellen" nach der DAfStb-Verstärkungs-Richtlinie Implenia Construction GmbH Technical Center - Baustofftechnik Diffenéstraße 14 68169 Mannheim Z-36.12-84 Z: 28.01.2020
G: 01.01.2025
Verstärken von Stahlbetonbauteilen durch schubfest aufgeklebte Kohlefaserlamellen "MC-CarbonFiber Lamella" nach der DAfStb-Verstärkungs-Richtlinie MC-Bauchemie Müller GmbH & Co. KG Am Kruppwald 1-8 46238 Bottrop Z-36.12-85 Z: 28.01.2020
G: 01.01.2025
Bausatz StoCretec zum Verstärken von Stahl- und Spannbetonbauteilen durch schubfest aufgeklebte CFK-Lamellen nach der DAfStb-Verstärkungs-Richtlinie StoCretec GmbH Gutenbergstraße 6 65830 Kriftel Z-36.12-86 Z: 28.01.2020
G: 01.01.2025
Bausatz StoCretec zum Verstärken von Stahl- und Spannbetonbauteilen durch in Schlitze verklebte CFK-Lamellen nach der DAfStb-Verstärkungs-Richtlinie StoCretec GmbH Gutenbergstraße 6 65830 Kriftel Z-36.12-88 Z: 26.05.2020
G: 30.06.2024