Verstärkung von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung
Der Bereich "Verstärkung von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung" umfasst Bausätze zur nachträglichen Erhöhung der Biege- und Querkrafttragfähigkeit (Verstärkung) von Betonbauteilen mit aufgeklebten Stahllaschen, aufgeklebten CFK-Lamellen, aufgeklebten CF-Gelegen oder in Schlitze des Betons eingeklebten CFK-Lamellen.
Im Allgemeinen bestehen diese Bausätze aus einer Bewehrung (CFK-Lamellen, CF-Gelege oder Stahllaschen), einem Klebstoff zum Ankleben bzw. Verkleben der Bewehrung und einem Reparaturmörtel.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Die Bausätze sowie die Planung, Bemessung und Ausführung der Verstärkungsmaßnahmen sind technisch nicht abschließend geregelt. Das DIBt erteilt deshalb allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen (Z-36.1-xx bzw. Z-36.12-xx). für standsicherheitsrelevante Verstärkungen von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung.
Für den Bausatz selbst können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden. Für die Planung, Bemessung und Ausführung der Verstärkungsmaßnahmen kommt dann eine allgemeine Bauartgenehmigung in Betracht.
In der allgemeinen Bauartgenehmigung für den jeweiligen Bausatz ist angegeben, wie und mit welchen Werten die Bemessung durchzuführen ist, was bei der konstruktiven Ausbildung und Ausführung von Verstärkungen mit dem jeweiligen Bausatz zu beachten ist und für welche Nutzungsbedingungen der jeweilige Bausatz geeignet ist (Temperatur, Feuchtigkeit, Außen- und Innenbereich usw.). Soweit möglich wird dabei Bezug auf die DAfStb-Richtlinie "Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung" genommen.
Grundsätze, Hinweise, Empfehlungen
Allgemeingültige Zulassungs- und Prüfgrundsätze sind nicht vorhanden.
Antragsteller werden in ersten Kontaktgesprächen umfassend über die für den jeweiligen Bausatz anwendbaren Zulassungs- und Prüfgrundsätze informiert.
Firmen, die Verstärkungen nach den abZ/aBG Z-36.1-xx und Z-36.12-xx ausführen, müssen über einen gültigen Eignungsnachweis nach DAfStb-Richtlinie "Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung", Teil 3, Anhang D verfügen. In PÜZ-Verzeichnis, Teil 6, lfd. Nr. 8 ist angegeben, welche Prüfstellen für die Erteilung des Eignungsnachweises für Ausführungsfirmen von Klebeverstärkungen gemäß der DAfStb-Richtline "Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung", Teil 3, Anhang D anerkannt sind.
Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit für die Anwender werden vom DIBt Verzeichnisse der Firmen mit Eignungsnachweisen veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Die Angaben in diesen Verzeichnissen wurden mit Sorgfalt zusammengestellt, wie sie dem DIBt von Prüfstellen nach Teil 6, lfd. Nr. 8 des jeweils aktuellen PÜZ-Verzeichnisses nach den Landesbauordnungen mitgeteilt wurden. Verbindlich sind jedoch nur die Zertifikate der Prüfstellen. Folgende Verzeichnisse sind dafür auf der Homepage des DIBt verfügbar.
Neben der Überwachung der Ausführung durch das ausführende Unternehmen nach der DAfStb-Richtlinie "Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung", Teil 3, Abschnitt 5, besteht eine Überwachungspflicht durch eine im PÜZ-Verzeichnis, Teil 5, lfd. Nr. 7 angegebene Überwachungsstelle (siehe auch DAfStb-Richtlinie "Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung", Teil 3, Anhang C).
Verzeichnis der Firmen mit Eignungsnachweis gemäß der DAfStb-Richtlinie "Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung", Teil 3, Anhang D zum Verstärken von Betonbauteilen durch Auflaminieren von CF-Gelegen (3 Seiten)Stand: Mai 2022
Verzeichnis der Firmen mit Eignungsnachweis gemäß der DAfStb-Richtlinie "Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung", Teil 3, Anhang D zum Verstärken von Betonbauteilen durch in Schlitze verklebte CFK-Lamellen (5 Seiten)Stand: Mai 2022
Verzeichnis der Firmen mit Eignungsnachweis gemäß der DAfStb-Richtlinie "Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung", Teil 3, Anhang D zum Verstärken von Betonbauteilen durch Aufkleben von Stahllaschen und/oder CFK-Lamellen (6 Seiten)Stand: Mai 2022
Antragsformulare
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)Stand: Januar 2018
Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)Stand: Juli 2017
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)Stand: 16. Juni 2022
- abZ/aBG
Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bisBausatz "StoGB System 1" für schubfeste Klebeverbindungen zwischen Stahlplatten und Stahl- und Spannbetonbauteilen nach der DAfStb-Verstärkungs-Richtlinie StoCretec GmbH
Gutenbergstraße 6
65830 Kriftel
Z-36.1-87 Z: 28.01.2020
G: 01.01.2025Verstärken von Betonbauteilen mit schubfest aufgeklebten CFK-Gelegen nach der DAfStb-Verstärkungsrichtlinie und Behälterumwicklungen mit "Carboplus® Sheet 240" Implenia Construction GmbH
Technical Center - Baustofftechnik
Diffenéstraße 14
68169 Mannheim
Z-36.12-81 Z: 17.02.2020
G: 01.01.2025Verstärken von Betonbauteilen mit schubfest aufgeklebten CFK-Gelegen nach der DAfStb-Verstärkungsrichtlinie und Behälterumwicklungen mit "MC-CarbonFiber Sheet" MC-Bauchemie Müller GmbH & Co. KG
Am Kruppwald 1-8
46238 Bottrop
Z-36.12-82 Z: 17.02.2020
G: 01.01.2025Schubfest aufgeklebte Kohlefaserlamellen "CarboPlus® Kohlefaserlamellen" nach der DAfStb-Verstärkungs-Richtlinie Implenia Construction GmbH
Technical Center - Baustofftechnik
Diffenéstraße 14
68169 Mannheim
Z-36.12-84 Z: 28.01.2020
G: 01.01.2025Verstärken von Stahlbetonbauteilen durch schubfest aufgeklebte Kohlefaserlamellen "MC-CarbonFiber Lamella" nach der DAfStb-Verstärkungs-Richtlinie MC-Bauchemie Müller GmbH & Co. KG
Am Kruppwald 1-8
46238 Bottrop
Z-36.12-85 Z: 28.01.2020
G: 01.01.2025Bausatz StoCretec zum Verstärken von Stahl- und Spannbetonbauteilen durch schubfest aufgeklebte CFK-Lamellen nach der DAfStb-Verstärkungs-Richtlinie StoCretec GmbH
Gutenbergstraße 6
65830 Kriftel
Z-36.12-86 Z: 28.01.2020
G: 01.01.2025Bausatz StoCretec zum Verstärken von Stahl- und Spannbetonbauteilen durch in Schlitze verklebte CFK-Lamellen nach der DAfStb-Verstärkungs-Richtlinie StoCretec GmbH
Gutenbergstraße 6
65830 Kriftel
Z-36.12-88 Z: 26.05.2020
G: 30.06.2024Bausatz zum Verstärken von Stahl- und Spannbetonbauteilen durch in Schlitze verklebte CarboPlus® Kohlefaserlamellen nach der DAfStb-Verstärkungs-Richtlinie Implenia Construction GmbH
Project Excellence & Services - Baustofftechnik
Diffenéstraße 14
68169 Mannheim
Z-36.12-89 Z: 19.03.2020
G: 09.04.2024Bausatz zum Verstärken von Stahl- und Spannbetonbauteilen durch in Schlitze verklebte CFK-Lamellen "MC-CarbonFiber Lamella" nach der DAfStb-Verstärkungs-Richtlinie MC-Bauchemie Müller GmbH & Co. KG
Am Kruppwald 1-8
46238 Bottrop
Z-36.12-90 Z: 19.03.2020
G: 11.04.2024