Verstärkung von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung
Der Bereich "Verstärkung von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung" umfasst Bausätze zur nachträglichen Erhöhung der Biege- und Querkrafttragfähigkeit (Verstärkung) von Betonbauteilen mit aufgeklebten Stahllaschen, aufgeklebten CFK-Lamellen, aufgeklebten CF-Gelegen oder in Schlitze des Betons eingeklebten CFK-Lamellen.
Im Allgemeinen bestehen diese Bausätze aus einer Bewehrung (CFK-Lamellen, CF-Gelege oder Stahllaschen), einem Klebstoff zum Ankleben bzw. Verkleben der Bewehrung und einem Reparaturmörtel.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Die Bausätze sowie die Planung, Bemessung und Ausführung der Verstärkungsmaßnahmen sind technisch nicht abschließend geregelt. Das DIBt erteilt deshalb allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen (Z-36.1-xx bzw. Z-36.12-xx). für standsicherheitsrelevante Verstärkungen von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung.
Für den Bausatz selbst können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden. Für die Planung, Bemessung und Ausführung der Verstärkungsmaßnahmen kommt dann eine allgemeine Bauartgenehmigung in Betracht.
In der allgemeinen Bauartgenehmigung für den jeweiligen Bausatz ist angegeben, wie und mit welchen Werten die Bemessung durchzuführen ist, was bei der konstruktiven Ausbildung und Ausführung von Verstärkungen mit dem jeweiligen Bausatz zu beachten ist und für welche Nutzungsbedingungen der jeweilige Bausatz geeignet ist (Temperatur, Feuchtigkeit, Außen- und Innenbereich usw.). Soweit möglich wird dabei Bezug auf die DAfStb-Richtlinie "Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung" genommen.
Allgemeingültige Zulassungs- und Prüfgrundsätze sind nicht vorhanden.
Antragsteller werden in ersten Kontaktgesprächen umfassend über die für den jeweiligen Bausatz anwendbaren Zulassungs- und Prüfgrundsätze informiert.
Firmen, die Verstärkungen nach den abZ/aBG Z-36.1-xx und Z-36.12-xx ausführen, müssen über einen gültigen Eignungsnachweis nach DAfStb-Richtlinie "Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung", Teil 3, Anhang D verfügen. In PÜZ-Verzeichnis, Teil 6, lfd. Nr. 8 ist angegeben, welche Prüfstellen für die Erteilung des Eignungsnachweises für Ausführungsfirmen von Klebeverstärkungen gemäß der DAfStb-Richtline "Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung", Teil 3, Anhang D anerkannt sind.
Neben der Überwachung der Ausführung durch das ausführende Unternehmen nach der DAfStb-Richtlinie "Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung", Teil 3, Abschnitt 5, besteht eine Überwachungspflicht durch eine im PÜZ-Verzeichnis, Teil 5, lfd. Nr. 7 angegebene Überwachungsstelle (siehe auch DAfStb-Richtlinie "Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung", Teil 3, Anhang C).
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Bausatz "StoGB System 1" zum Verstärken von Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonteilen durch schubfest aufgeklebte Stahllaschen nach der DAfStb-Verstärkungs-Richtlinie | StoCretec GmbH Gutenbergstraße 6 65830 Kriftel | Z-36.1-87 |
Z:
10.04.2025 G: 02.01.2030 |
| Bausatz zum Verstärken von Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbauteilen durch schubfest aufgeklebte CFK-Gelege "Carboplus® Sheet 240" nach der DAfStb-Verstärkungsrichtlinie und für Behälterumwicklungen | Implenia Civil Engineering GmbH Division Civil Engineering - ICS DE - Baustofftechnik Diffenéstraße 14 68169 Mannheim | Z-36.12-81 |
Z:
25.04.2025 G: 02.01.2030 |
| Bausatz zum Verstärken von Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbauteilen durch schubfest aufgeklebte CFK-Gelege "MC-CarbonFiber Sheet" nach der DAfStb-Verstärkungsrichtlinie und für Behälterumwicklungen | MC-Bauchemie Müller GmbH & Co. KG Am Kruppwald 1-8 46238 Bottrop | Z-36.12-82 |
Z:
25.04.2025 G: 02.01.2030 |
| Bausatz zum Verstärken von Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonteilen durch schubfest aufgeklebte Kohlefaserlamellen "CarboPlus® Kohlefaserlamellen" nach der DAfStb-Verstärkungs-Richtlinie | Implenia Civil Engineering GmbH Division Civil Engineering - ICS DE - Baustofftechnik Diffenéstraße 14 68169 Mannheim | Z-36.12-84 |
Z:
05.03.2025 G: 02.01.2030 |
| Bausatz zum Verstärken von Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbauteilen durch schubfest aufgeklebte Kohlefaserlamellen "MC-CarbonFiber Lamella" nach der DAfStb-Verstärkungs-Richtlinie | MC-Bauchemie Müller GmbH & Co. KG Am Kruppwald 1-8 46238 Bottrop | Z-36.12-85 |
Z:
05.03.2025 G: 02.01.2030 |
| Bausatz zum Verstärken von Beton-, Stahl- und Spannbetonbauteilen durch schubfest aufgeklebte Sto S&P CFK Lamellen nach der DAfStb-Verstärkungs-Richtlinie | StoCretec GmbH Gutenbergstraße 6 65830 Kriftel | Z-36.12-86 |
Z:
05.03.2025 G: 02.01.2030 |
| Bausatz StoCretec zum Verstärken von Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbauteilen durch in Schlitze verklebte CFK-Lamellen nach der DAfStb-Verstärkungs-Richtlinie | StoCretec GmbH Gutenbergstraße 6 65830 Kriftel | Z-36.12-88 |
Z:
25.04.2025 G: 01.06.2029 |
| Bausatz zum Verstärken von Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbauteilen durch in Schlitze verklebte CarboPlus® Kohlefaserlamellen nach der DAfStb-Verstärkungs-Richtlinie | Implenia Civil Engineering GmbH Division Civil Engineering - ICS DE - Baustofftechnik Diffenéstraße 14 68169 Mannheim | Z-36.12-89 |
Z:
24.02.2025 G: 12.04.2029 |
| Bausatz zum Verstärken von Beton-, Stahl- und Spannbetonbauteilen durch in Schlitze verklebte CFK-Lamellen MC CarbonFiber Lamella nach der DAfStb-Verstärkungs-Richtlinie | MC-Bauchemie Müller GmbH & Co. KG Am Kruppwald 1-8 46238 Bottrop | Z-36.12-90 |
Z:
10.04.2025 G: 12.04.2029 |
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. | ausgestellt am |
|---|---|---|---|
| fischer C-Fiber Force Strengthening System | fischerwerke GmbH & Co. KG Klaus-Fischer-Straße 1 72178 Waldachtal DEUTSCHLAND | ETA-24/0281 |
06.12.2024 |