Wärmedämmstoffe für Feuerstätten
Diese speziellen Wärmedämmstoffe dürfen als Wärmedämmung bzw. als Ersatz der Vormauerung und Wärmedämmung an vor Ort errichteten ortsfesten Feuerstätten (Kachel- und/oder Putzöfen, Heizkamine und offene Kamine) verwendet werden.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erteilt in diesem Bereich allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und/oder allgemeine Bauartgenehmigungen.
Aufgrund der Vielzahl der Ausführungsvarianten und der Einbausituationen wird das Nachweisverfahren für die Ver- und Anwendung von Wärmedämmstoffen für Feuerstätten im Rahmen des Zulassungs- bzw. Genehmigungsverfahrens festgelegt.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: 10. April 2024; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 10. April 2024
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017