Bauprodukte Detail

Zimmermannsmäßige Verbindungen

Bei zimmermannsmäßigen Verbindungen werden Holzbauteile durch Formgebung – ohne zusätzliche mechanische Verbindungsmittel – dauerhaft verbunden.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für zimmermannsmäßige Verbindungen,

  • die nicht von harmonisierten Normen erfasst sind und
  • die von den Technischen Baubestimmungen (vgl. MVV TB, Kapitel C 2) wesentlich abweichen oder
  • für die es keine Technischen Baubestimmungen und keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt (z.B. innovative Produkte).

Für zimmermannsmäßige Verbindungen, die nicht (vollständig) von einer harmonisierten Norm erfasst sind, können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Für Bauarten mit zimmermannsmäßigen Verbindungen erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG), wenn es hinsichtlich Planung, Bemessung und Ausführung keine abschließende technische Regel gibt.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

abZ+aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Schwalbenschwanz-Verbindung in Bauteilen VERBAND HIGH-TECH-ABBUND im Zimmererhandwerk e.V. Hellmuth-Hirth-Straße 7 73760 Ostfildern Z-9.1-649 Z: 30.09.2022
G: 30.09.2027
2K-PUR Klebstoff LOCTITE CR 821 ECO bzw. LOCTITE CR 821 zum Einkleben von Schöck Combar in tragende Holzbauteile Henkel & Cie. AG Industriestrasse 16 6203 SEMPACH STATION SCHWEIZ Z-9.1-913 Z: 04.01.2024
G: 04.01.2029
fischer Injektionssystem FIS EM Plus zum Einkleben von Stahlstäben in Holzbauteile fischerwerke GmbH & Co. KG Otto-Hahn-Straße 15 79211 Denzlingen Z-9.1-914 Z: 19.02.2024
G: 19.02.2029
KVB-Verbinder - Reisser Schrauben als Abhebesicherung für Holz-Beton-Verbunddecken mit Kerven REISSER-Schraubentechnik GmbH Fritz-Müller-Straße 10 74653 Ingelfingen-Criesbach Z-9.1-916 Z: 20.12.2023
G: 20.12.2028
BeziFix Therm-P und BeziFix Therm-H Fassadenschrauben zur Befestigung von hinterlüfteten Fassadensystemen in Untergründen aus Holzbaustoffen SIHGA® GmbH Gewerbepark Kleinreith 4 4694 OHLSDORF ÖSTERREICH Z-9.1-918 Z: 16.02.2024
G: 16.02.2029
Befestigung von Fensterrahmen in Holzunterkonstruktionen unter Verwendung von AMO IV und AMO Y Schrauben Adolf Würth GmbH & Co. KG Reinhold-Würth-Straße 12-17 74653 Künzelsau Z-9.1-919 Z: 19.02.2024
G: 19.02.2029