Z-54.3-398
Gegenstand: Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton, bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten oder separaten Probenahmestelle SEPARON
Ausgestellt für:
BENE Environmental Technologies GmbH
Hauptstraße 61
77855 Achern
abZ Neubescheid
gültig vom 14.10.2016 bis 10.04.2020
abZ Neubescheid
gültig vom 18.04.2013 bis 21.06.2016
abZ Neubescheid
gültig vom 02.10.2007 bis 20.06.2011