Z-54.3-486
Gegenstand: Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOMAX Klasse I
Ausgestellt für:
ACO Tiefbau Vertrieb GmbH
Mittelriedstraße 25
68642 Bürstadt
abZ Neubescheid
gültig vom 10.09.2010 bis 09.09.2015