Detail

Z-54.3-545

Gegenstand: Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Kunststoff bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle KLsepa.compact

Ausgestellt für:
KLARO GmbH
Spitzwegstraße 63
95447 Bayreuth

  • abZ Neubescheid

    gültig vom 14.10.2016 bis 10.04.2020