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Bauproduktenverordnung und Marktüberwachung
"Wie ist die Kennzeichnung bei Sonderanfertigungen?"). Art. 37 EU-BauPVO enthält eine spezielle Vereinfachung nur für Kleinstunternehmen. Art. 37 EU-BauPVO befreit jedoch nicht von der CE-Kennzeichnung, sondern [...] allein auf die Nichteinhaltung von Art. 6 Abs. 3 Buchst. e) EU-BauPVO stützen. III/10 Kann die Leistung mehrerer Produkte (z. B. verschiedener Produkttypen oder -abmessungen aus einer oder mehreren harmonisierten [...] technische Spezifikationen sind harmonisierte Normen und Europäische Bewertungsdokumente. (vgl. Art. 2 Nr. 10 EU-BauPVO) In harmonisierten technischen Spezifikationen sind die Wesentlichen Merkmale eines Bauprodukts -
Beschichtungen für Parkette und Holzfußböden
Schichten und Produkten bestehen, sowie ein-, zwei- oder mehrkomponentig sein. Als Bindemittel werden z.B. Polyacrylate, Polyurethane, Epoxide, Alkydharze, trocknende Öle und Wachse eingesetzt. Fuß- und -
Verlegeunterlagen
Verlegeunterlagen werden aus Gründen des Schallschutzes zum Entkoppeln zwischen Belag und Untergrund sowie als zusätzliche Wärmedämmung und zur Erhöhung des Gehkomforts unter Bodenbelägen verlegt. Sie -
Parkettklebstoffe
en auf dem Untergrund verwendet. Sie können ein- oder zweikomponentig sein. Als Bindemittel kommen z.B. Acrylatdispersionen, Epoxide, Polyurethane oder silanmodifizierte Polymere vor. Fuß- und Sportböden
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