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Beschichtungen für Parkette und Holzfußböden

Beschichtungen für Parkette und Holzfußböden können aus mehreren Schichten und Produkten bestehen, sowie ein-, zwei- oder mehrkomponentig sein. Als Bindemittel werden z.B. Polyacrylate, Polyurethane, Epoxide, Alkydharze, trocknende Öle und Wachse eingesetzt.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Bauaufsichtlich relevant sind Fußbodenbeschichtungen, wenn sie in Aufenthaltsräumen und baulich nicht davon abgetrennten Räumen eingesetzt werden, da Emissionen aus diesen Produkten die Innenraumluftqualität beeinflussen können.

Entsprechend der Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VV TB) der Länder bestehen Anforderungen hinsichtlich der Freisetzung flüchtiger organischer Verbindungen, vgl. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), A 3.2.1, Anhang 8.

Beschichtungen für Parkett und Holzfußböden unterliegen keiner harmonisierten Norm. Es ist ein bauaufsichtlicher Nachweis hinsichtlich des Gesundheitsschutzes (ab einer bestimmten Auftragsmenge der Beschichtung) und – abhängig vom Produkt – bezüglich des Brandverhaltens erforderlich.

In diesem Bereich erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ)/allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) und stellt Europäische Technische Bewertungen (ETA) zum Nachweis der Erfüllung der Bauwerksanforderungen bezogen auf den Gesundheitsschutz aus.

MVV TB Anhang 8

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.