Referat P 4 – Anerkennung und Notifizierung von Drittstellen
Unsere Arbeitsgebiete
Anerkennung und Notifizierung von Drittstellen
- Anerkennung und Überprüfung von Prüf-, Überwachungs- und/oder Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) nach den Landesbauordnungen
- Führen des Verzeichnisses der nach den Landesbauordnungen anerkannten Stellen (PÜZ-Verzeichnis)
- Notifizierung von Prüflaboren und Zertifizierungsstellen nach den Verordnungen (EU) 2024/3110 und (EU) Nr. 305/2011 (EU-Bauproduktenverordnung)
- Koordinierung und Behandlung grundsätzlicher Fragen der Anerkennung und Notifizierung
Weitere Informationen zur Anerkennung und Notifizierung von Drittstellen
Geschäftsführung des
- Sachverständigenausschusses für allgemeine Fragen der Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (SVA PÜZ 3)
- Sachverständigenausschusses zum Zwecke der Beratung von Anträgen auf Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (SVA PÜZ 4)
Stellungnahmen
im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Drittstellen und Übereinstimmungs-/Konformitätsnachweisen