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Fehlerhafter Datensatz melden

Sobald eine Registriernummer für einen Energieausweis oder Klimainspektionsbericht vergeben wurde, kann der registrierte Datensatz nicht mehr geändert oder gelöscht werden.

Wenn nachträglich Fehler im Ausweis oder Bericht auffallen, kann die bereits für diesen Ausweis oder Bericht vergebene Registriernummer zusammen mit der neu vergebenen Registriernummer sowie einer kurzen Begründung über unser Kontaktformular gemeldet werden. 

Sollte die bereits vergebene Registriernummer in die Kontrolle der Stufe 1 gezogen worden sein, so ist ersatzweise für die neu vergebene Registriernummer die XML-Kontrolldatei hochzuladen, damit ggf. dieser Datensatz geprüft werden kann. 

Anschließend wird die gemeldete Registriernummer von der GEG-Registrierstelle ungültig gesetzt und von der Benutzeroberfläche entfernt. 

Über das Ungültigsetzen wird die ausstellungsberechtigte Person per E-Mail informiert. 

Eine Gutschrift ist nicht vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass eine Gutschrift nur in Ausnahmefällen und nach eingehender Prüfung z.B. bei Systemstörungen oder Systemabstürzen seitens des DIBt-Services erfolgen kann.

Hinweis: Nutzen Sie bitte die Druckvorschau Ihrer Berechnungssoftware als Vorschau oder zur Vorlage des vorläufigen Ausweises bei Ihrem Auftraggeber.

Teilen Sie der GEG-Registrierstelle Registriernummern für einen fehlerhaften Ausweis oder Bericht zeitnah über unser Kontaktformular mit. Registriernummern können nur im laufenden Jahr ungültig gesetzt werden. Sofern die Registriernummer für einen Ausweis in die elektronische Stichprobenkontrolle der Stufe 1 gezogen wurde, ist dies sogar nur innerhalb von drei Wochen nach der Nummernvergabe möglich.