Registriernummern abrufen
Die konkrete Registriernummer wird erst in dem Moment generiert, in dem ein neuer Energieausweis oder ein Inspektionsbericht registriert wird.
Dies kann über die Berechnungssoftware, die Druckapplikation vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) oder manuell über das GEG-Benutzerkonto erfolgen.
Wenn eine Berechnungssoftware oder die Druckapplikation des BBSR verwendet wird, wird die konkrete Registriernummer direkt über das System (die Schnittstelle zum Webservice) vergeben. Alternativ können die erforderlichen Daten händisch in das Benutzerkonto eingegeben und dann manuell eine Registriernummer für den angelegten Eintrag vergeben werden.
Die Ausstellung von Energieausweisen und Inspektionsberichten ist entsprechend berechtigten Personen vorbehalten (vgl. hierzu § 77 und § 88 in Verbindung mit § 113 GEG).
Zusätzlich sind die Durchführungsverordnungen der einzelnen Länder zu beachten. Diese sind bei den Länderbehörden zu erfragen bzw. auf den Webseiten der Länder zu finden.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung bei der Registrierstelle auf eigenverantwortliche Erklärung der berechtigten Person erfolgt. Das DIBt überprüft im Rahmen der Anmeldung nicht, ob die Nutzerinnen und Nutzer tatsächlich zur Ausstellung von Energieausweisen oder Inspektionsberichten für Klimaanlagen berechtigt sind.