Das Jahr 2025 im DIBt – ein kurzer Rück- und Ausblick
Das Jahr 2025 war für das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erneut geprägt von einer Vielzahl fachlicher, regulatorischer und organisatorischer Entwicklungen. Im Mittelpunkt standen die fortschreitende Umsetzung der novellierten Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110, die Weiterentwicklung technischer Regelwerke sowie die zunehmende Digitalisierung.
Ein Blick zurück zeigt: Die Anforderungen an sicheres, nachhaltiges und zugleich innovationsfreundliches Bauen wachsen stetig. Unverändert bleibt jedoch, dass Bauprodukte und konstruktive Lösungen den Sicherheitsanforderungen der Bauordnungen genügen müssen. Dafür braucht es verlässliche Rahmenbedingungen, die Innovationen ermöglichen und neue Entwicklungen fördern. Genau an dieser Schnittstelle von Sicherheit und Fortschritt setzt die technische Bewertungsarbeit des DIBt an.
2025 kompakt: Kennzahlen im Überblick
Mit seinen technischen Nachweisen leistet das DIBt einen zentralen Beitrag zur Sicherheit im Bauwesen. Bauprodukte und Bauarten mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) oder allgemeiner Bauartgenehmigung (abG) können sicher und im Einklang mit den Bauordnungen auf Baustellen verwendet werden. Die Europäische Technische Bewertung (ETA) wiederum ermöglicht Herstellern den Zugang zum europäischen Binnenmarkt.

Im Jahr 2025 erteilte das DIBt insgesamt 1981 allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) und/oder allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG), inklusive Änderungen, Ergänzungen und Verlängerungen. Davon entfielen 402 Bescheide auf reine allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), 1056 auf Kombibescheide (abZ/aBG) und 523 auf ausschließlich allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG). Die Verteilung sowie die Gesamtanzahl bestätigen den weitgehend konstanten Trend der vergangenen fünf Jahre.

Besonders erfreulich: Die 401 erteilten Europäischen Technischen Bewertungen (ETA) im Jahr 2025 überschritten deutlich den aktuellen Fünf-Jahres-Durchschnitt.
Weitere technische Nachweise
Darüber hinaus erteilte das DIBt 46 Bescheide im Bereich der Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) und/oder vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen (vBG) im Jahr 2025. Darunter eine reine ZiE, 19 ZiE/vBG sowie 26 vBG. Alle für das Land Berlin.

Seit dem 1. Januar 2026 übernimmt das DIBt die Erteilung bauordnungsrechtlicher Einzelfallentscheidungen erweitert auch für die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag aus dem Dezember 2025: DIBt übernimmt Zuständigkeit für ZiE und vBG in zwei weiteren Bundesländern.
Abschließend vervollständigen 16 Typenprüfungen und 28 Gutachten die zentralen Kennzahlen im Bereich der technischen Nachweise von 2025.
Das DIBt in der Normung
Im Auftrag der Länder engagiert sich das DIBt in zahlreichen nationalen, europäischen und internationalen Gremien an der Ausarbeitung technischer Regeln. Vorrangiges Anliegen ist es dabei, das bauaufsichtliche Schutzziel "Bauwerksicherheit" in die einschlägigen Normen und Richtlinien einzubringen und die technische Weiterentwicklung und Harmonisierung im Bauwesen voranzutreiben.
Derzeit sind unsere Expertinnen und Experten in 219 DIN-Arbeitsgremien aktiv.
Darunter sind
- 28 übergreifende DIN-Gremien (NABau-Beirat, Fachbereichsbeiräte, Koordinierungsausschüsse) sowie
- 23 DIN-Gremien, aus denen DIBt-Expertinnen und Experten in europäische Gremien entsandt werden.
Ein großer Teil der Arbeit ist inzwischen auch der CPR-Acquis-Prozess, in dessen Rahmen die Standardisation Requests und Normen für die novellierte BauPVO erarbeitet werden.
Digitalisierung und internationale Zusammenarbeit
MVV TB: Seit 2025 auch digital
Das DIBt hat Ausgabe 2025/1 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) veröffentlicht. Neu daran: Erstmals wurde die MVV TB 2025 nicht nur als PDF-Fassung sondern auch als digitale Webanwendung veröffentlicht.
Hier geht es direkt zur digitalen MVV TB: https://mvvtb.dibt.de
Internationale Zusammenarbeit für bessere Bauvorschriften
Vom 7. bis 9. Oktober 2025 richtete das DIBt die Jahrestagung des Inter-Jurisdictional Regulatory Collaboration Committee (IRCC) in Berlin aus. Rund 25 Vertreterinnen und Vertreter von 16 Organisationen und aus 13 Ländern kamen in den Räumen des DIBt zusammen, um sich über aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Chancen im Bereich der Regelsetzung im Bau auszutauschen.

Ein besonderes Highlight der Tagung bildete ein Fachdialog mit dem Titel „Regulating Transformation? The Role of Codes and Standards for Climate-Friendly, Sustainable and Safe Construction“. Nachhaltigkeit, Innovation und Sicherheit im Bau bildeten den roten Faden des offenen, dialogorientierten Formats. Den Abschluss machte eine Paneldiskussion. Das Fazit der Expertinnen und Experten: Es braucht Regeln – gezielt, durchdacht und mit Augenmaß.
Einen ausführlicheren Einblick in den Fachdialog finden Sie in unserem Beitrag Regulating Transformation – Welche Regeln braucht das Bauen der Zukunft?.
Ein Jahr der Transformation
2025 hat erneut gezeigt, dass sich das bauaufsichtliche Regelungssystem in einem dynamischen Wandel befindet. Für die kommenden Jahre bleibt entscheidend, Verfahren weiter zu vereinfachen und zugleich den steigenden Anforderungen an Nachhaltigkeit, aber auch bezahlbares Bauen gerecht zu werden – verbunden mit dem unveränderten Anspruch, Sicherheit und Innovation in Einklang zu bringen. Als eine zentrale Zulassungs- und Bewertungsstelle für Bauprodukte in Deutschland und Europa begleitet das DIBt diese Entwicklungen aktiv.