Novelle der Bauproduktenverordnung: ein Update zum Stand
Das DIBt berichtet regelmäßig zum Stand der laufenden Überarbeitung der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011).
Die Europäische Kommission hatte am 30. März 2022 einen Verordnungsvorschlag unterbereitet, der aktuell im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Parlament beraten wird.
Im Rat werden die Inhalte des vorgeschlagenen Gesetzestextes in thematischen Clustern diskutiert. Die Delegierten der Mitgliedstaaten trafen sich inzwischen zu neun Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe "Technische Harmonisierung (Bauprodukte)". Zum Jahreswechsel übernimmt hier Schweden den Vorsitz von Tschechien.
In die Beratungen des Rats der EU fließt auch die deutsche Position ein, die im Vorfeld zwischen dem Bund – verantwortlich für Handelsrecht – und den Bundesländern – ihrerseits zuständig für die Bauwerksbestimmungen – abgestimmt wird. Grundlage der Länderposition ist die vom Bundesrat beschlossene Stellungnahme.
Im Europäischen Parlament befasst sich aktuell der Binnenmarktausschuss (IMCO) mit dem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission. Am 29. November 2022 stellte der Berichterstatter für die Bauproduktenverordnung, Christian Doleschal von der European People's Party (EPP), einen Entwurf seines Berichts vor, der mehr als 290 Änderungsvorschläge enthält. In der Begründung heißt es, die Bauproduktenverordnung sei ein Rechtsakt, der für die Wirtschaftsakteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette verständlich und umsetzbar sein sollte. Die Frist für Stellungnahmen lief bis zum 12. Dezember 2022. Ein Beschluss des Binnenmarktausschusses zum Bericht steht noch aus.
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- Bundesrat berät Vorschlag der Kommission für eine neue Bauproduktenverordnung vom 22. September 2022
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