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17. Juli 2023

Novelle der Bauproduktenverordnung: Trilog startet noch vor Sommerpause

Um die Novelle der Bauproduktenverordnung weiter voranzubringen, haben sich die Partner im europäischen Gesetzgebungsverfahren auf einen Trilog verständigt. Als Trilog werden informelle Verhandlungstreffen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission bezeichnet. Ziel der Treffen ist es, eine Abstimmung zwischen den beiden Ko-Gesetzgebern, d.h. dem EU-Parlament und dem Rat, zu erzielen, um das Gesetzgebungsverfahren zügig zum Abschluss zu bringen. Die Europäische Kommission hat dabei eine vermittelnde Rolle. Über den erarbeiteten Kompromisstext stimmen im Anschluss das Europäische Parlament und der Rat jeweils separat in ihren Gremien ab. Durch den Trilog ist es oft möglich, bereits in der ersten oder zweiten Lesung zum Ergebnis zu kommen [1].

Im Vorfeld des Trilogs haben sich das Europäische Parlament und der Rat intensiv mit dem Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission [2] vom 30. März 2022 befasst.

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments hat am 23. Mai 2023 einen Bericht mit fast dreihundert Änderungsanträgen zum Gesetzesvorschlag der Kommission verabschiedet. Wesentliches Anliegen sei es dabei gewesen, so Berichterstatter Christian Doleschal (EPP), den finalen Gesetzestext verständlicher und nutzerfreundlicher zu gestalten [3]. Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 11. Juli 2023 basierend auf dem Bericht eine Position beschlossen und das Mandat für die Trilog-Verhandlungen erteilt [4].

In Sachen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes war der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) als assoziierter Ausschuss in das Verfahren eingebunden [5].

Die Ratsarbeitsgruppe „Technische Harmonisierung (Bauprodukte)“ hat in 22 intensiven Arbeitstreffen vor allem unter schwedischem Ratsvorsitz eine Kompromissposition für die EU-Mitgliedstaaten erzielt, die am 30. Juni 2023 vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) verabschiedet wurde [6].

Die Kompromissposition (Compromise Text) dient gleichzeitig als Mandat der Ratsdelegation für den Trilog. Sie enthält ebenfalls zahlreiche Präzisierungen und Änderungen am Kommissionsvorschlag. Kernpunkte für den Rat waren u.a.:

  • größere Klarheit und bessere Strukturierung des Gesetzestextes
  • Fokussierung des Anwendungsbereichs
  • zurückhaltender Einsatz von Befugnissen der Kommission im Bereich der technischen Harmonisierung
  • ausgewogene Berücksichtigung von Interessen der Bauwerkssicherheit und des freien Warenverkehrs
  • Fokus auf Lösungen für bekannte Mängel bei der Umsetzung der aktuellen Verordnung, etwa neue Verfahrensregelungen für die Aufstellung von Normungsaufträgen unter Einbindung der Mitgliedstaaten oder die harmonisierte Zone und
  • Kohärenz mit der Ökodesign-Richtlinie und weiteren EU-Rechtsakten

Die interinstitutionellen Verhandlungen sollen noch vor der Sommerpause beginnen. Dies hatte viele Beobachter überrascht und ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Organe im europäischen Gesetzgebungsverfahren an ihrem ehrgeizigen Plan festhalten, die Novelle der Bauproduktenverordnung noch vor Ende der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments (Juni 2024) zu verabschieden.

Die Delegation des Rates bei den Trilog-Gesprächen wird dann bereits von Spanien angeführt, das zum 1. Juli 2023 den Ratsvorsitz übernommen hat.

Quellen:

[1] https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-europalexikon/309452/trilog/, zuletzt abgerufen am 17. Juli 2023

[2] COM(2022)0144, zuletzt abgerufen am 17. Juli 2023

[3] https://www.europarl.europa.eu/committees/en/construction-products/product-details/20230124CDT11001, zuletzt aufgerufen am 17. Juli 2023

[4] https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0253_EN.html, zuletzt aufgerufen am 17. Juli 2023

[5] https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2022/0094(COD)&l=en zuletzt aufgerufen am 17. Juli 2023

[6] https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10920-2023-INIT/en/pdf zuletzt aufgerufen am 17. Juli 2023

Die Ratsarbeitsgruppe „Technical Harmonisation (Construction Products)“ beim Fototermin. Das DIBt, hier vertreten durch DIBt-Präsident Gerhard Breitschaft, unterstützt die deutsche Delegation. Quelle: Martin Schyllert/Swedish Presidency of the EU Council
Die Ratsarbeitsgruppe „Technical Harmonisation (Construction Products)“ beim Fototermin. Das DIBt, hier vertreten durch DIBt-Präsident Gerhard Breitschaft, unterstützt die deutsche Delegation. Quelle: Martin Schyllert/Swedish Presidency of the EU Council
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