Ausrüstungsteile für Behälter für wassergefährdende Stoffe
Unter dem Begriff "Ausrüstungsteile für Behälter für wassergefährdende Stoffe" werden diverse Bauprodukte zusammengefasst, die im wasserrechtlichen Sinn als Sicherheitseinrichtungen dienen und zur Verhinderung von Gewässerschäden beitragen. Hierzu zählen Ventile, die eine ungewollte und unkontrollierte Entleerung eines Behälters durch Heberwirkung verhindern, Überdrucksicherungen, die einen für den Behälter schädlichen Überdruck verhindern sowie Sicherheitssysteme, die das Austreten wassergefährdender Flüssigkeit bei Überflutung im Hochwasserfall verhindern.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen/allgemeine Bauartgenehmigungen für diese Bauprodukte und Bauarten, wenn sie von den in den Landesverwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen genannten technischen Regeln abweichen (vgl. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in der rechten Spalte).
Durch die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen/allgemeinen Bauartgenehmigungen für diese Produkte und Bauarten wird die Einhaltung sowohl der bau- als auch der wasserrechtlichen Anforderungen bestätigt. Dadurch gelten die Produkte und Bauarten nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als geeignet.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Auffangvorrichtung Typ "A.EL.-S" | Lübbering Umwelttechnik GmbH Landstraße 2 58730 Fröndenberg | Z-65.5-276 |
Z:
03.11.2023 G: 03.11.2028 |
| Sanierungsdomschächte aus Stahl | BTD Behälter- und Speichertechnik Dettenhausen GmbH Brückenstraße 1 72135 Dettenhausen | Z-65.5-330 |
Z:
23.02.2023 G: 23.02.2028 |
| Stahl-Sanierungsdomschacht Typ: GT 800 und GT 1000 | Gebrüder Theißinger GmbH Grubenhof 1 67737 Olsbrücken | Z-65.5-356 |
Z:
21.10.2022 G: 08.06.2026 |
| Unterirdische Fernfüllschächte aus Stahl für Tankstellen, Bezeichnung: "Fernfüllschacht 2022" und "Fernfüllschacht 2018" | Steland Apparatebau GmbH & Co. KG Rudolf-Diesel-Straße 1 41569 Rommerskirchen | Z-65.5-611 |
Z:
13.11.2024 G: 13.11.2029 |
| Membrangesteuerte Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern mit der Bezeichnung "Oilstop V" für drucklos betriebene Heizöl EL Lageranlagen | Oventrop GmbH & Co. KG Paul-Oventrop-Straße 1 59939 Olsberg | Z-65.50-305 |
Z:
20.01.2025 G: 03.07.2026 |
| Membran-Antiheberventil Typ AHV-F und Typ AHV-VE als Hebersicherung gegen das Aushebern von Heizöl EL aus drucklos betriebenen Lagerbehältern in deren Entnahmeleitung | Gebr. OK GmbH Floßhafenstraße 30 97199 Ochsenfurt | Z-65.50-365 |
Z:
29.09.2023 G: 13.10.2028 |
| Antiheberventil Typ MAV und Typ KAV als Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern für drucklos betriebene Heizöl EL Lageranlagen | Afriso-Euro-Index GmbH Lindenstraße 20 74363 Güglingen | Z-65.50-415 |
Z:
22.05.2024 G: 03.07.2029 |
| Magnet-Heberschutzventil Typ HSV04 als Hebersicherung gegen das Aushebern von Heizöl EL aus drucklos betriebenen Heizölbehältern | Rapa Industry GmbH & Co. KG Albert-Pausch-Ring 1 95100 Selb | Z-65.50-443 |
Z:
25.11.2022 G: 06.09.2027 |
| Magnet-Heberschutzventil Typ Q.211.308.21 HS als Hebersicherung gegen Aushebern von Heizöl aus Heizölbehältern | MV automation systems GmbH Am Gewerbepark 14 08344 Grünhain-Beierfeld | Z-65.50-450 |
Z:
24.10.2022 G: 08.11.2027 |
| Magnet-Heberschutzventil Typ 2/833 als Hebersicherung gegen Aushebern von Heizöl EL aus Heizölbehältern | GSR Ventiltechnik GmbH & Co. KG Im Meisenfeld 1 32602 Vlotho | Z-65.50-456 |
Z:
03.03.2023 G: 03.04.2028 |
| Membrangesteuerte Hebersicherung Typ HS-F.2 und Typ HS-V.2 der Baureihe HS-_.2 | GOK Regler- und Armaturen Gesellschaft mbH & Co. KG Obernbreiter Straße 2-18 97340 Marktbreit | Z-65.50-492 |
Z:
01.09.2021 G: 21.09.2026 |