Bauarten zum Errichten von feuerwiderstandsfähigen Wänden, Decken und Dächern aus Sandwichelementen nach DIN EN 14509
Die hier beschriebenen Bauarten umfassen feuerwiderstandsfähige Wände, Decken oder Dächer, errichtet aus selbsttragenden Sandwichelementen nach DIN EN 14509, einschließlich der Fugenmaterialien und Befestigungsmittel. Die Anordnung der Sandwichelemente kann stehend oder liegend erfolgen.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen (Bauarten) aus selbsttragenden Sandwichelementen nach DIN EN 14509 ist nicht geregelt.
Das DIBt erteilt allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) für die Anwendung der Sandwichelemente zur Errichtung von Bauteilen (z. B. Wand, Decke oder Dach).
Die Prüfung und Klassifizierung des Feuerwiderstands erfolgt auf Grundlage von DIN 4102-2. Es dürfen auch Prüfungen nach
- DIN EN 1364-1 für nichttragende Wände oder
- DIN EN 1365-2 für Decken und Dächer
herangezogen werden.
Bei Anwendung als nichttragende innere Trennwand sind Nachweise der Standsicherheit und diesbezüglicher Gebrauchstauglichkeit insbesondere nach DIN 4103-1 zu führen.
MVV TB, B 2.2.1.4, Anlage B 2.2.1/5
Für die Genehmigungsbearbeitung sind folgende Angaben und Detailzeichnungen erforderlich:
- Original oder beglaubigte Kopie der Prüfberichte,
- technische Datenblätter zum verwendeten Kerndämmmaterial,
- Angabe der technischen Normen bzw. der Ver- und Anwendbarkeitsnachweise (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung) oder der Europäischen Technischen Bewertungen (ETA) aller verwendeten Befestigungsmittel,
- Verwendbarkeitsnachweise zu den verwendeten Fugendichtbändern und Dämmschichtbildnern bzw.
- bei Produkten mit CE-Kennzeichnung die Leistungserklärung und die Begleitangaben zur CE-Kennzeichnung,
- Übersichts- und Detailzeichnungen (z.B. Wand-, Boden- und Deckenanschluss, Fugenausbildung) mit Vermaßung und Beschriftung vorzugsweise als PDF-Datei für die Anlagen zur Bauartgenehmigung.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Bauart zur Errichtung feuerwiderstandsfähiger Wände aus Sandwichelementen nach DIN EN 14509 | Metecno Bausysteme GmbH Am Amselberg 1 99444 Blankenhain | Z-19.52-2096 |
Z:
19.05.2025 G: 20.05.2030 |
| Bauart zur Errichtung von feuerwiderstandsfähigen Wänden aus Sandwichelementen nach DIN EN 14509 | Kingspan Oy Paroc Panel System Sysilahden teollisuusalue 2 21600 PARAINEN FINNLAND | Z-19.52-2106 |
Z:
21.10.2024 G: 21.10.2027 |
| Bauart zum Errichten von feuerwiderstandsfähigen Wänden aus Sandwichelementen nach DIN EN 14509 | Kingspan GmbH Am Schornacker 2 46485 Wesel | Z-19.52-2184 |
Z:
04.09.2025 G: 04.09.2030 |
| Bauart zum Errichten von feuerwiderstandsfähigen Wänden und Dächern aus Sandwichelementen nach DIN EN 14509 Typ "FP", "FV" und "FD" | Romakowski GmbH & Co. KG Herdweg 31 86647 Buttenwiesen-Thürheim | Z-19.52-2187 |
Z:
22.09.2022 Ä+ E + V: 27.05.2024 G: 27.05.2027 |
| Bauart zum Errichten von feuerwiderstandsfähigen Wänden und Dächern aus Sandwichelementen nach DIN EN 14509 | Brucha GmbH Ruster Straße 33 3451 MICHELHAUSEN ÖSTERREICH | Z-19.52-2213 |
Z:
22.07.2024 G: 19.07.2027 |
| Bauart zur Errichtung von feuerwiderstandsfähigen Wänden aus Sandwichelementen nach DIN EN 14509 | TRIMO Prijateljeva cesta 12 8210 TREBNJE SLOWENIEN | Z-19.52-2457 |
Z:
01.06.2023 G: 01.06.2026 |
| Bauart zum Errichten von feuerwiderstandsfähigen Wänden aus Sandwichelementen nach DIN EN 14509 | Euroclad Group Ltd Wentloog Corporate Park Wales, UK Cardiff Großbritannien CF3 2ER GROSSBRITANNIEN | Z-19.52-2575 |
Z:
08.12.2025 G: 08.12.2030 |
| Bauart zum Errichten von feuerwiderstandsfähigen Wänden aus Sandwichelementen nach DIN EN 14509 | Adamietz Sp. z o.o. ul. Braci Prankel 1 47-100 STRZELCE OPOLSKIE POLEN | Z-19.52-2726 |
Z:
12.05.2025 G: 12.05.2028 |
| Bauart zur Errichtung feuerwiderstandsfähiger Dächer aus Sandwichelementen nach DIN EN 14509 | Metecno Bausysteme GmbH Am Amselberg 1 99444 Blankenhain | Z-19.52-2731 |
Z:
22.07.2025 G: 22.07.2030 |