Befüllsysteme
Befüllsysteme bestehen aus verzweigt angeordneten Rohrleitungen und dienen der gleichzeitigen Befüllung mehrerer Behälter (Batterie-Aufstellung) einer Heizölverbraucheranlage oder Diesel-Lageranlage.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Für diese Produkte und Bauarten erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen/allgemeine Bauartgenehmigungen, durch die die Einhaltung sowohl der bau- als auch der wasserrechtlichen Anforderungen bestätigt wird. Dadurch gelten die Produkte und Bauarten nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als geeignet.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Befüllsystem "DE-A-01" mit integrierter Entlüftung und Entnahmeleitung für Heizölbehältersysteme | Dehoust GmbH Gutenbergstraße 5-7 69181 Leimen | Z-40.7-459 |
Z:
03.01.2024 G: 03.01.2029 |
| Befüllsysteme "Niv-O-Quick" und "Niv-O-Quick 01" | Schütz GmbH & Co. KGaA Schützstraße 12 56242 Selters | Z-40.7-460 |
Z:
13.03.2025 G: 25.03.2030 |
| Befüllsystem "Füllstar" | Roth Werke GmbH Am Seerain 2 35232 Dautphetal | Z-40.7-487 |
Z:
14.08.2024 G: 22.06.2028 |
| Befüllsystem "C-B3" | CEMO GmbH In den Backenländern 5 71384 Weinstadt | Z-40.7-492 |
Z:
16.07.2025 G: 17.07.2030 |
| Befüllsysteme RM03 und RM04 | DAIKIN Manufacturing Germany GmbH Langwiesenstraße 10 74363 Güglingen | Z-40.7-493 |
Z:
27.07.2021 G: 28.07.2026 |
| Befüllsystem "WERIT OB-System" | WERIT Kunststoffwerke W. Schneider GmbH & Co. KG Kölner Straße 59a 57610 Altenkirchen | Z-40.7-494 |
Z:
14.07.2023 G: 14.07.2028 |
| Flexibles Rohrteil "WERIT FLEXÖL 2.0" für Befüllsysteme von Heizölbehältern | WERIT Kunststoffwerke W. Schneider GmbH & Co. KG Kölner Straße 59a 57610 Altenkirchen | Z-40.7-533 |
Z:
10.11.2025 G: 28.03.2028 |