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Behälter und Auffangvorrichtungen aus glasfaserverstärkten Kunststoffen (GFK)

Behälter und Auffangvorrichtungen aus Kunststoffen eignen sich besonders zur Lagerung bestimmter wassergefährdender Flüssigkeiten, da sie fallweise ein günstigeres Korrosionsverhalten aufweisen als Metallbehälter und daher gegenüber vielen Lagermedien (Chemikalien) beständig sind. Daneben weisen sie trotz ihres geringen Gewichts eine hohe Festigkeit auf.

Die Behälter gibt es in unterschiedlichen Ausführungen, einwandig, doppelwandig, liegend oder stehend, mit oder ohne Auffangvorrichtung, mit Auskleidung aus thermoplastischem Kunststoff oder mit Chemieschutz- oder Vliesschicht.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt für diese Produkte und Bauarten allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen/allgemeine Bauartgenehmigungen, durch die die Einhaltung sowohl der bau- als auch der wasserrechtlichen Anforderungen bestätigt wird. Dadurch gelten die Produkte und Bauarten nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als geeignet.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.