Feuerwiderstandsfähige Sonderbauteile
Feuerwiderstandsfähige Sonderbauteile umfassen Bauprodukte, Bauarten und Bauweisen, die nicht direkt einem klassischen Bauteilbereich des Bauwesens zugeordnet werden können. Die Stahlmodulbauweise stellt einen solchen Sonderfall dar. In den Bescheiden werden die feuerwiderstandsfähigen Stahlmodule als Bauprodukt sowie die Bauart zur Errichtung von feuerwiderstandsfähigen Bauteilen in Stahlmodulbauweise geregelt.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Module und feuerhemmende Bauteile in Kleusberg-Modulbauweise | KLEUSBERG GmbH & Co. KG Grünstraße 14c 06184 Kabelsketal | Z-19.33-2537 |
Z:
14.04.2025 G: 14.04.2030 |
| Module und feuerhemmende Bauteile in ALHO-Modulbauweise | ALHO Holding GmbH Hammer 1 51598 Friesenhagen | Z-19.33-2736 |
Z:
09.09.2025 G: 09.09.2030 |
| Gefahrstoffcontainer Typ BLS ... mit Stahlauffangwannen | Protectoplus GmbH Grüner Kamp 19-21 24768 Rendsburg | Z-19.331-2675 |
Z:
18.10.2023 G: 30.03.2027 |
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. | ausgestellt am |
|---|---|---|---|
| PYROMENT-IK 90® Typ BD | G+H Isolierung GmbH Leuschner Straße 2 97084 Würzburg DEUTSCHLAND | ETA-15/0293 |
14.01.2026 |
| System FWK Plus | Tehalit GmbH Seebergstraße 37 67716 Heltersberg DEUTSCHLAND | ETA-20/0613 |
14.11.2025 |