Flüssigkunststoffe
Flüssigkunststoffe werden für Abdichtungen von Bauwerken verwendet. Das Abdichtungssystem kann zusätzlich zum Flüssigkunststoff aus weiteren Komponenten (z.B. Verstärkungseinlagen, Dichtbändern und Manschetten) bestehen.
Für die Abdichtung von Dächern siehe unter flüssig aufzubringende Dachabdichtungen
Bauaufsichtlicher Rahmen
Für die Verwendung von Flüssigkunststoffen als Bauwerksabdichtung werden allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) erteilt, vgl. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil C3. Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse werden von hierfür anerkannten Prüfstellen gemäß PÜZ-Verzeichnis (s. rechte Spalte) erteilt, die auch die entsprechenden Prüfungen und Überwachungen durchführen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag direkt bei der Prüfstelle.
In seiner Funktion als europäische Technische Bewertungsstelle kann das DIBt für Flüssigkunststoffe auf Wunsch auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausstellen. Die Anwendungsregeln sind dann der MVV TB, Abschnitt B 2.2.5 zu entnehmen.
Grundsätze, Hinweise, Empfehlungen
Ausgabe: Juni 2010
Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Bauwerksabdichtungen mit Flüssigkunststoffen (PG-FLK) (24 Seiten)Stand: Juli 2019
Antragsformulare
Europäische Technische Bewertung
Das Antragsformular leitet den Antragsvorgang ein, im Rahmen dessen erstens zu prüfen ist, ob die Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung möglich ist und - wenn ja - ob ein zutreffendes Europäisches Bewertungsdokument vorliegt, und zweitens ggf. die Vollständigkeit der Unterlagen sichergestellt wird, die zur Erarbeitung eines Europäischen Bewertungsdokuments ggf. erforderlich sind.
Die Vorschriften der EU-Bauproduktenverordnung allein reichen nicht aus, um ein Verfahren zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung durchführen zu können. Die Verordnung sieht in Art. 26 Abs. 3 vor, dass im Rahmen eines Durchführungsrechtsakts das Format der Europäischen Technischen Bewertung von der Kommission festgelegt wird. Mit "Format" ist hier vor allem das Konzept der Bewertung gemeint, das sich in einer allgemeinen Festlegung der Inhalte eines solchen Dokuments niederschlägt. Die Kommision hat daher die Durchführungsverordnung 1062/2013 erlassen.
Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)Stand: November 2015
Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)Stand: November 2015