Kleinkläranlagen
Kleinkläranlagen dienen zur Reinigung des häuslichen Schmutzwassers aus Gebäuden mit bis zu 50 Bewohnern. Die Abwasserbehandlung erfolgt durch physikalische und biologische Verfahren.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Kleinkläranlagen die in den Geltungsbereich der harmonisierten europäischen Norm EN 12566-3 und EN 12566-6 fallen müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein.
Infolge der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 in der Rechtssache C-100/13 werden für Produkte, wenn sie die CE-Kennzeichnung auf Grundlage der EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) tragen, keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen mehr erteilt.
Anlagen, die nicht von der harmonisierten europäischen Norm erfasst sind (z.B. Nachrüstsätze), fallen in den Geltungsbereich der Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach den Landesbauordnungen (WasBauPVO).
Vgl, WasBauPVO § 1; 1.a) "Kleinkläranlagen, die für einen Anfall von Abwässern bis zu 8 m3/Tag bemessen sind".
Hierfür erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung, mit denen sowohl die baurechtliche als auch die wasserrechtliche Eignung der Anlagen nachgewiesen wird (siehe auch Nachrüstsätze zum Einbau in bestehende Abwasserbehandlungsanlagen zur Herstellung von Kleinkläranlagen).
Für Kleinkläranlagen, die nicht oder nicht vollständig von EN 12566-3 oder EN 12566-6 erfasst sind können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) erteilt werden. Die Anlagen können dann ebenfalls mit der CE- Kennzeichnung in den Verkehr gebracht werden. Regelungen für die Anwendung liegen in örtlicher Zuständigkeit.
Technische Regeln
Stand: Juli 2018; Decision (EU) 2021/1183; Vorgefertigte Abwasseraufbereitungsanlagen für mindestens 51 bis 500 PT; EOTA
Antragsformulare
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)Stand: Januar 2018
Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)Stand: Juli 2017
- abZ/aBG
Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bisKleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung zur Freiaufstellung Belebungsanlagen mit Membranfiltration, Typ BUSSE MF - HKA und Typ BUSSE MF - G-HKA für 4 bis 50 EW Ablaufklasse D+H Busse Innovative Systeme GmbH
Zaucheweg 6
04316 Leipzig
Z-55.3-317 Z: 20.01.2021
G: 14.04.2025Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung zur Freiaufstellung Belebungsanlagen mit Membranfiltration Typ BUSSE MF - HKA und Typ BUSSE MF - G-HKA für 4 bis 50 EW Ablaufklasse D+H+P Busse Innovative Systeme GmbH
Zaucheweg 6
04316 Leipzig
Z-55.3-327 Z: 20.01.2021
G: 30.06.2025Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung zur Freiaufstellung Belebungsanlagen mit Membranfiltration, Typ BUSSE MF - HKA und Typ BUSSE MF - G-HKA für 4 bis 50 EW Ablaufklasse N+H Busse Innovative Systeme GmbH
Zaucheweg 6
04316 Leipzig
Z-55.3-60 Z: 20.01.2021
G: 02.07.2025Bepflanzter Bodenfilter Typ Burg I für 4 bis 50 EW Ablaufklasse C Umweltgestaltung Frank Hildebrand
Weidenweg 10A
03096 Burg im Spreewald
Z-55.4-91 Z: 09.12.2020
G: 09.12.2025