Kupplungen
Gerüstkupplungen nach EN 74-1 oder EN 74-2 sind die gängigste Form der wieder lösbaren Verbindungsmittel im Gerüstbau. Sie stellen zumeist eine kraftschlüssige Verbindung zwischen Gerüstrohren her. Kupplungen werden üblicherweise in Arbeits- und Schutzgerüsten nach DIN EN 12811‑1 in Verbindung mit der "Anwendungsrichtlinie für Arbeitsgerüste nach DIN EN 12811-1" und DIN 4420-1:2004‑03, in Traggerüsten nach DIN EN 12812 unter Berücksichtigung der "Anwendungsrichtlinie für Traggerüste nach DIN EN 12812" oder in anderen temporäre Konstruktionen verwendet.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Da Kupplungen den temporären Konstruktionen zuzuordnen sind, unterliegen diese Produkte nicht der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011).
Das DIBt erteilt in diesem Bereich allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für entsprechende Bauprodukte und/oder allgemeine Bauartgenehmigungen für die Anwendung bei wesentlichen Abweichungen von den eingeführten Technischen Baubestimmungen vgl. insbesondere MVV TB, Teil A 1.2.8 und C 2.16.
Neue Regelungen für Kupplungen zur Verwendung an Stahl- und Aluminiumrohren, DIBt-Mitteilungen 1/2008 (nicht elektronisch verfügbar)
pdf-Datei Aus der Arbeit des Sachverständigenausschusses "Gerüste" (24 Seiten ) Stand: 1. Januar 2025 pdf-Datei Liste ehemals prüfzeichenpflichtiger oder durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassung geregelter Kupplungen (4 Seiten ) Stand: 19. September 2019Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Halbkupplungen mit Schraubverschluss zur Verwendung an Stahl- und Aluminiumrohren | ALTRAD plettac assco GmbH Adam-Opel-Straße 7 58840 Plettenberg | Z-8.331-818 |
Z:
19.11.2024 G: 29.11.2029 |
| Halbkupplung mit Schraub- oder Keilverschluss zur Verwendung am Stahl- und Aluminiumrohr | Wilhelm Layher GmbH & Co. KG 74361 Güglingen-Eibensbach | Z-8.331-882 |
Z:
23.10.2018 Ä+ E + V: 06.10.2025 G: 11.11.2026 |
| "Grobgewinde-Hammerschraube mit Bundmutter als Verbindungselement in Layher-Gerüstkupplungen" | Wilhelm Layher GmbH & Co. KG 74361 Güglingen-Eibensbach | Z-8.331-947 |
Z:
17.06.2020 Ä + V: 08.07.2025 G: 23.07.2030 |
| Hammerschrauben mit Sechskantmutter mit Sondergewinde als Verbindungselement in Gerüstkupplungen | Scafom Holding b.v. De Kempen 5 6021 PZ BUDEL NIEDERLANDE | Z-8.331-948 |
Z:
04.12.2020 Ä+ E + V: 22.01.2026 G: 24.12.2030 |
| Normal-Reduzierkupplung 48,3/60,0 mit Schraubverschluss zur Verwendung an Stahlrohren | ULMA C y E, S. Coop. Ps. Otadui 3, Apdo 13 20560 OÑATI (Guipúzcoa) SPANIEN | Z-8.332-955 |
Z:
05.08.2021 G: 25.08.2026 |