Punktförmig gelagerte Vertikalverglasungen
Bei punktförmig gelagerten Verglasungen werden die Glasscheiben entweder über Glashalter, die in Bohrungen eingebaut werden oder über Klemmungen (Randklemmungen) mechanisch an der Unterkonstruktion befestigt. Die punktförmig gelagerten Verglasungen werden in der Fassade, als Vordächer oder als Brüstungen im Außen- oder Innenbereich eingesetzt. Durch die punktförmige Lagerung kommt es lokal in den Glasscheiben zu hohen Spannungskonzentrationen, die bei der Bemessung berücksichtigt werden müssen.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Punktförmig gelagerte Verglasungen werden nach DIN 18008-3 ausgeführt. Sofern eine Konstruktion von den dortigen Regelungen wesentlich abweicht, erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen. Sofern für die in dieser Bauart verwendeten Produkte keine harmonisierten europäischen Produktnormen vorliegen, werden allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt. Für solche Produkte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie zudem die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1.2.7.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Punktgehaltene Verglasung mit Glassline-Senkkopfhalter PH 701, PH 703, PH 710, PH 789, PH 790, PH 792, PH 799 | Glassline GmbH Industriestraße 7-8 74740 Adelsheim | Z-70.2-100 |
Z:
01.10.2025 G: 04.09.2030 |
| fischer Zykon Punkthalter (FZP-G-Z) | fischerwerke GmbH & Co. KG Klaus-Fischer-Straße 1 72178 Waldachtal | Z-70.2-122 |
Z:
20.06.2023 G: 25.06.2028 |
| Teller - und Senkkopfhalter zur Befestigung von ausfachenden Verglasungen | Pauli + Sohn GmbH Industriestraße 20 51597 Morsbach-Lichtenberg | Z-70.2-135 |
Z:
14.11.2023 G: 02.11.2028 |
| Glasfassadensystem KONVORTEC® | KONVORTEC GmbH & Co. KG Kapellenweg 64 46514 Schermbeck | Z-70.2-178 |
Z:
17.05.2023 G: 17.05.2028 |
| Punktgehaltene absturzsichernde Verglasung mit "Pauli + Sohn- Klemmhaltern" | Pauli + Sohn GmbH Industriestraße 20 51597 Morsbach-Lichtenberg | Z-70.2-28 |
Z:
14.05.2024 G: 18.05.2029 |
| Punktgehaltene Verglasung mit Glassline-Tellerpunkthaltern PH 705, PH 707, PH791, PH793, PH794, PH800, PH103, PH104 und PH106 | Glassline GmbH Industriestraße 7-8 74740 Adelsheim | Z-70.2-99 |
Z:
28.04.2025 G: 28.04.2030 |
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. | ausgestellt am |
|---|---|---|---|
| LITEWALL-Mono | ECKELT GLAS GmbH Resthofstraße 18 4403 Steyr ÖSTERREICH | ETA-09/0143 |
08.10.2015 |