Punktförmig gelagerte Vertikalverglasungen
Bei punktförmig gelagerten Verglasungen werden die Glasscheiben entweder über Glashalter, die in Bohrungen eingebaut werden oder über Klemmungen (Randklemmungen) mechanisch an der Unterkonstruktion befestigt. Die punktförmig gelagerten Verglasungen werden in der Fassade, als Vordächer oder als Brüstungen im Außen- oder Innenbereich eingesetzt. Durch die punktförmige Lagerung kommt es lokal in den Glasscheiben zu hohen Spannungskonzentrationen, die bei der Bemessung berücksichtigt werden müssen.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Punktförmig gelagerte Verglasungen werden nach DIN 18008-3 ausgeführt. Sofern eine Konstruktion von den dortigen Regelungen wesentlich abweicht, erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen. Sofern für die in dieser Bauart verwendeten Produkte keine harmonisierten europäischen Produktnormen vorliegen, werden allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt. Für solche Produkte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie zudem die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1.2.7.
Technische Regeln
Fassung 6. März 2018
EAD 090017-00-0404 Point supported vertical glazing (16 Seiten)Stand: Oktober 2015; OJEU 2016/C 248/06; Punktgestützte Vertikalverglasung; EOTA
Antragsformulare
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. Musterbauordnung 2016 §§ 16a Abs.2 und 18 Abs. 2 und 4). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben:
- Name und Adresse des Antragstellers
- Beschreibung des Zulassungs- bzw. Regelungsgegenstands und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs
- Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung)
Tipp 1: Nutzen Sie unsere Antragsmuster (siehe unten). Sie berücksichtigen alle relevanten Daten.
Tipp 2: Achten Sie auf vollständige und korrekte Antragsunterlagen! Das erleichtert die Bearbeitung und beschleunigt das Verfahren.
Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeiner Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)Stand: Januar 2018
Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)Stand: Juli 2017
Europäische Technische Bewertung
Das Antragsformular leitet den Antragsvorgang ein, im Rahmen dessen erstens zu prüfen ist, ob die Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung möglich ist und - wenn ja - ob ein zutreffendes Europäisches Bewertungsdokument vorliegt, und zweitens ggf. die Vollständigkeit der Unterlagen sichergestellt wird, die zur Erarbeitung eines Europäischen Bewertungsdokuments ggf. erforderlich sind.
Die Vorschriften der EU-Bauproduktenverordnung allein reichen nicht aus, um ein Verfahren zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung durchführen zu können. Die Verordnung sieht in Art. 26 Abs. 3 vor, dass im Rahmen eines Durchführungsrechtsakts das Format der Europäischen Technischen Bewertung von der Kommission festgelegt wird. Mit "Format" ist hier vor allem das Konzept der Bewertung gemeint, das sich in einer allgemeinen Festlegung der Inhalte eines solchen Dokuments niederschlägt. Die Kommision hat daher die Durchführungsverordnung 1062/2013 erlassen.
Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)Stand: November 2015
Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)Stand: November 2015
- abZ/aBG
- ETA
Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bisPunktgehaltene Verglasung mit Glassline-Senkkopfhalter PH 701, PH 703, PH 710, PH 789, PH 790, PH 792, PH 799 Glassline GmbH
Industriestraße 7-8
74740 Adelsheim
Z-70.2-100 Z: 10.09.2020
G: 03.09.2025Punktförmig gelagerte Vertikalverglasung SWISSWALL GLAS TRÖSCH GmbH
Reuthebogen 7-9
86720 Nördlingen
Z-70.2-112 Z: 09.07.2020
G: 02.07.2025fischer Zykon Punkthalter (FZP-G-Z) fischerwerke GmbH & Co. KG
Klaus-Fischer-Straße 1
72178 Waldachtal
Z-70.2-122 Z: 19.07.2018
G: 24.06.2023Teller - und Senkkopfhalter zur Befestigung von ausfachenden Verglasungen Pauli + Sohn GmbH
Industriestraße 20
51597 Morsbach-Lichtenberg
Z-70.2-135 Z: 26.11.2018
G: 01.11.2023Glasfassadensystem KONVORTEC® KONVORTEC GmbH & Co. KG
Kapellenweg 64
46514 Schermbeck
Z-70.2-178 Z: 06.03.2019
G: 16.05.2023Verglasungen mit fischer Glaselementen fischerwerke GmbH & Co. KG
Klaus-Fischer-Straße 1
72178 Waldachtal
Z-70.2-247 Z: 19.02.2020
G: 19.02.2025Punktgehaltene absturzsichernde Verglasung mit "Pauli + Sohn- Klemmhaltern" Pauli + Sohn GmbH
Industriestraße 20
51597 Morsbach-Lichtenberg
Z-70.2-28 Z: 28.05.2019
G: 17.05.2024Brandschutzverglasung "PROMAGLAS - Systemkonstruktion GG - Köln" der Feuerwiderstandsklasse F 30 nach DIN 4102-13 mit punktförmig gelagerten Verbundglasscheiben Promat GmbH
Scheifenkamp 16
40878 Ratingen
Z-70.2-36 Z: 30.09.2016
G: 30.09.2021Punktgehaltene Verglasung mit Glassline-Tellerpunkthaltern PH 705, PH 707, PH791, PH793, PH794, PH800, PH103, PH104 und PH106 Glassline GmbH
Industriestraße 7-8
74740 Adelsheim
Z-70.2-99 Z: 09.01.2020
G: 09.01.2025Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. ausgestellt am LITEWALL-Mono ECKELT GLAS GmbH
Resthofstraße 18
4403 Steyr
ÖSTERREICH
ETA-09/0143 08.10.2015