PUR-Dachspritzschaum

PUR-Dachspritzschaumsysteme bestehen aus einem an der Verwendungsstelle hergestellten Wärmedämmstoff aus Polyurethan-Spritzschaum und einem Oberflächenschutz. Sie werden für Dächer verwendet, die ausschließlich für Reparatur- und Wartungszwecke begangen werden.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt in diesem Bereich allgemeine Bauartgenehmigungen.

Hinsichtlich Planung, Bemessung und Ausführung sind die einschlägigen Landesverwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen zu beachten. Vgl. hierzu Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), insbesondere Abschnitt A 6 (Wärmeschutz).

Infolge der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 in der Rechtssache C-100/13 werden für Produkte, wenn sie die CE-Kennzeichnung auf Grundlage der EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) tragen, keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen mehr erteilt. Die Produkte dürfen nicht mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet werden. Zulassungen, deren Geltungsdauer noch nicht abgelaufen ist, sind unten aufgeführt. Sie können auf freiwilliger Basis als Nachweis zur Erfüllung des bauaufsichtlichen Anforderungsniveaus herangezogen werden.

Antragsformulare

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)

Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)

Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)

Stand: Januar 2018

Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)

Stand: Juli 2017

Frank Iffländer
Referatsleitung – Wärme- und Schallschutz

Tel.: +49 30 78730-287
E-Mail: fif(at)dibt(.)de

Rechtsgrundlagen

Prüfung, Überwachung, Zertifizierung