Rammpfähle aus duktilen Gusseisenrohren
Rammpfähle aus duktilen Gusseisenrohen gehören zu den Verdrängungspfählen und werden eingesetzt, wenn Bodenschichten nicht oder nur in geringfügigem Umfang tragfähig sind. Die Kräfte werden dann in tiefere Schichten eingeleitet, die größere Tragfähigkeiten aufweisen. Die Pfähle werden aus Rohren aus duktilem Gusseisen zusammengefügt und ausbetoniert. Die Teillängen werden über eine dem duktilen Gusseisenpfahl eigene Muffe miteinander verbunden.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Die Bemessung und Ausführung von Bauarten mit Rammpfählen aus duktilem Gusseisen ist nicht geregelt. In bauaufsichtlich relevanten Einsatzbereichen erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen, ggf. in Kombination mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für die verwendeten Produkte. Für diese Bauprodukte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Von der ausführenden Firma ist eine Übereinstimmungserklärung abzugeben, dass die von ihr ausgeführte Bauart den Bestimmungen der jeweiligen Bauartgenehmigung entspricht.
Technische Regeln
Stand: August 2017; OJEU 2017/C 435/07; Pfahlrohre aus duktilem Gusseisen; EOTA
Antragsformulare
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. Musterbauordnung 2016 §§ 16a Abs.2 und 18 Abs. 2 und 4). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben:
- Name und Adresse des Antragstellers
- Beschreibung des Zulassungs- bzw. Regelungsgegenstands und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs
- Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung)
Tipp 1: Nutzen Sie unsere Antragsmuster (siehe unten). Sie berücksichtigen alle relevanten Daten.
Tipp 2: Achten Sie auf vollständige und korrekte Antragsunterlagen! Das erleichtert die Bearbeitung und beschleunigt das Verfahren.
Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeiner Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)Stand: Januar 2018
Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)Stand: Juli 2017
Europäische Technische Bewertung
Das Antragsformular leitet den Antragsvorgang ein, im Rahmen dessen erstens zu prüfen ist, ob die Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung möglich ist und - wenn ja - ob ein zutreffendes Europäisches Bewertungsdokument vorliegt, und zweitens ggf. die Vollständigkeit der Unterlagen sichergestellt wird, die zur Erarbeitung eines Europäischen Bewertungsdokuments ggf. erforderlich sind.
Die Vorschriften der EU-Bauproduktenverordnung allein reichen nicht aus, um ein Verfahren zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung durchführen zu können. Die Verordnung sieht in Art. 26 Abs. 3 vor, dass im Rahmen eines Durchführungsrechtsakts das Format der Europäischen Technischen Bewertung von der Kommission festgelegt wird. Mit "Format" ist hier vor allem das Konzept der Bewertung gemeint, das sich in einer allgemeinen Festlegung der Inhalte eines solchen Dokuments niederschlägt. Die Kommision hat daher die Durchführungsverordnung 1062/2013 erlassen.
Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)Stand: November 2015
Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)Stand: November 2015
- abZ/aBG
Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bisRammpfähle aus duktilen Gusseisenrohren mit innerer Mörtelverfüllung (C 20/25) "BAUER DUKTILPFAHL" BAUER Spezialtiefbau GmbH
BAUER-Straße 1
86529 Schrobenhausen
Z-34.25-200 Z: 11.04.2019
G: 11.04.2024HLV-Pfahl System Stump Stump-Franki Spezialtiefbau GmbH
Valeska-Gert-Straße 1
10243 Berlin
Z-34.25-203 Z: 31.01.2020
G: 03.06.2024TRM DUKTILRAMMPFAHL TRM Tiroler Rohre GmbH
Innsbrucker Straße 51
6060 HALL IN TIROL
ÖSTERREICH
Z-34.25-230 Z: 21.08.2018
G: 30.06.2022vR DUKTUS duktiler Rammpfahl vR production (DUKTUS) gmbh
Sophienstraße 52-54
35576 Wetzlar
Z-34.25-248 Z: 24.06.2020
G: 24.06.2025