Rammpfähle aus duktilen Gusseisenrohren
Rammpfähle aus duktilen Gusseisenrohen gehören zu den Verdrängungspfählen und werden eingesetzt, wenn Bodenschichten nicht oder nur in geringfügigem Umfang tragfähig sind. Die Kräfte werden dann in tiefere Schichten eingeleitet, die größere Tragfähigkeiten aufweisen. Die Pfähle werden aus Rohren aus duktilem Gusseisen zusammengefügt und ausbetoniert. Die Teillängen werden über eine dem duktilen Gusseisenpfahl eigene Muffe miteinander verbunden.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Die Bemessung und Ausführung von Bauarten mit Rammpfählen aus duktilem Gusseisen ist nicht geregelt. In bauaufsichtlich relevanten Einsatzbereichen erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen, ggf. in Kombination mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für die verwendeten Produkte. Für diese Bauprodukte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Von der ausführenden Firma ist eine Übereinstimmungserklärung abzugeben, dass die von ihr ausgeführte Bauart den Bestimmungen der jeweiligen Bauartgenehmigung entspricht.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| HLV-Pfahl System Porr Spezialtiefbau | PORR Spezialtiefbau GmbH Walter-Gropius-Straße 23 80807 München | Z-34.25-203 |
Z:
05.07.2024 G: 04.06.2029 |
| TRM DUKTILRAMMPFAHL | Tiroler Rohre GmbH Innsbrucker Straße 51 6060 HALL IN TIROL ÖSTERREICH | Z-34.25-230 |
Z:
01.04.2022 G: 01.04.2027 |
| vR DUKTUS duktiler Rammpfahl | vR production (DUKTUS) gmbh Sophienstraße 52-54 35576 Wetzlar | Z-34.25-248 |
Z:
18.07.2025 G: 25.06.2030 |