Rammpfähle aus duktilen Gusseisenrohren

Rammpfähle aus duktilen Gusseisenrohen gehören zu den Verdrängungspfählen und werden eingesetzt, wenn Bodenschichten nicht oder nur in geringfügigem Umfang tragfähig sind. Die Kräfte werden dann in tiefere Schichten eingeleitet, die größere Tragfähigkeiten aufweisen. Die Pfähle werden aus Rohren aus duktilem Gusseisen zusammengefügt und ausbetoniert. Die Teillängen werden über eine dem duktilen Gusseisenpfahl eigene Muffe miteinander verbunden.

 

Bauaufsichtlicher Rahmen

Die Bemessung und Ausführung von Bauarten mit Rammpfählen aus duktilem Gusseisen ist nicht geregelt. In bauaufsichtlich relevanten Einsatzbereichen erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen, ggf. in Kombination mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für die verwendeten Produkte. Für diese Bauprodukte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Von der ausführenden Firma ist eine Übereinstimmungserklärung abzugeben, dass die von ihr ausgeführte Bauart den Bestimmungen der jeweiligen Bauartgenehmigung entspricht.

Technische Regeln

EAD 200043-01-0103 Pile pipes made of ductile iron (10 Seiten)

Stand: August 2017; OJEU 2017/C 435/07; Pfahlrohre aus duktilem Gusseisen; EOTA

Antragsformulare

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)

Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)

Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)

Stand: Januar 2018

Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)

Stand: Juli 2017

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)

Stand: 16. Juni 2022

  • abZ/aBG
  • Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis
    Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
    von / bis
    Rammpfähle aus duktilen Gusseisenrohren mit innerer Mörtelverfüllung (C 20/25) "BAUER DUKTILPFAHL"

    BAUER Spezialtiefbau GmbH

    BAUER-Straße 1

    86529 Schrobenhausen

    Z-34.25-200 Z: 11.04.2019
    G: 11.04.2024
    HLV-Pfahl System Stump

    Stump-Franki Spezialtiefbau GmbH

    Valeska-Gert-Straße 1

    10243 Berlin

    Z-34.25-203 Z: 31.01.2020
    G: 03.06.2024
    TRM DUKTILRAMMPFAHL

    Tiroler Rohre GmbH

    Innsbrucker Straße 51

    6060 HALL IN TIROL

    ÖSTERREICH

    Z-34.25-230 Z: 01.04.2022
    G: 01.04.2027
    vR DUKTUS duktiler Rammpfahl

    vR production (DUKTUS) gmbh

    Sophienstraße 52-54

    35576 Wetzlar

    Z-34.25-248 Z: 24.06.2020
    G: 24.06.2025

Bettina Hemme
Referatsleitung – Mauerwerksbau, Erd- und Grundbau, Bauwerksabdichtungen

Tel.: +49 30 78730-322
E-Mail: bhm(at)dibt(.)de

Rechtsgrundlagen

Prüfung, Überwachung, Zertifizierung