Bauprodukte Detail

Revisionsöffnungsverschlüsse und Revisionsöffnungsverschlusssysteme

Revisionsöffnungsverschlüsse und Revisionsöffnungsverschlusssysteme sind Abschlüsse von Revisionsöffnungen in feuerwiderstandsfähigen Installationsschächten oder Unterdecken im Innenbereich von baulichen Anlagen. Sie verhindern den Durchtritt von Feuer und Rauch durch die Revisionsöffnung bei einer Brandbeanspruchung von innen nach außen (in Installationsschächten) und von oben und von unten (in Unterdecken).

Revisionsöffnungsverschlüsse und Revisionsöffnungsverschlusssysteme bestehen im Wesentlichen aus einem Rahmen und aus dem/den Revisionsflügel/n.

Revisionsöffnungsverschlüsse und Revisionsöffnungsverschlusssysteme

  • werden werkseitig hergestellt,
  • müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen,
  • müssen umlaufend dicht schließen,
  • dürfen von außen (d. h. von der Raumseite) nur mit besonderem Werkzeug oder Schlüssel oder ähnlichem zu öffnen sein.

Revisionsabschlüsse dürfen einen oder zwei Revisionsflügel besitzen.

Revisionsöffnungsverschlusssysteme müssen

  • mindestens drei und maximal fünf Revisionsflügel oder
  • mindestens zwei und maximal fünf Revisionsflügel, zweireihig übereinander angeordnet,

besitzen.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Revisionsöffnungsverschlüsse und Revisionsöffnungsverschlusssysteme sind ungeregelte Bauprodukte bzw. Bauarten, für die das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen/allgemeine Bauartgenehmigungen erteilt.

Erforderliche Nachweise:

  • Nachweise der Feuerwiderstandsfähigkeit nach DIN 4102-2 oder DIN EN 1364-1
  • für Revisionsöffnungsverschlusssysteme zusätzlich Nachweise der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit nach DIN 4102-3

Nachweise für erweiterte Anwendungen, die sich nicht unmittelbar aus den Prüfnachweisen ableiten lassen, sind mit dem DIBt abzustimmen.

Revisionsöffnungsverschlusssysteme dürfen nur von fachkundigem Personal des Antragstellers oder von Unternehmen ausgeführt und eingebaut werden dürfen, die ausreichende Erfahrungen auf diesem Gebiet haben und entsprechend geschultes Personal dafür einsetzen.

Sie unterliegen der Fremdüberwachung durch eine anerkannte PÜZ-Stelle.

pdf-Datei Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie – MLAR) (13 Seiten ) Fassung 10.02.2015, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 03.09.2020; Amtliche Mitteilungen 2021/3 (Ausgabe: 30. April 2021); Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz; DIBt (Hrsg.)

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.