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Sonstige Metallbauprodukte und -bauarten

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Metallprodukte,

  • die nicht von einer harmonisierten Norm erfasst sind und
  • die von den Technischen Baubestimmungen (vgl. MVV TB, insbesondere Kapitel C 2) wesentlich abweichen oder
  • für die es keine Technischen Baubestimmungen und keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt (z.B. innovative Produkte).

Für Metallprodukte und -bausätze, die nicht (vollständig) von einer harmonisierten Norm erfasst sind, stellt das DIBt auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) aus.

Für Bauarten unter Verwendung dieser Produkte erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG), wenn es hinsichtlich Planung, Bemessung und Ausführung keine abschließende technische Regel gibt.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen. 

Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:

  • Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
    • z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
    • z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
  • Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
    • z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
    • z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
  • Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
    • insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
  • Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
  • Kontaktmöglichkeiten
    • gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift

Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.

Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Doppelfalzverbindung für Behälter aus Stahlblech System LIPP LIPP GmbH Industriestraße 73497 Tannhausen Z-14.3-15 Z: 06.09.2021
G: 14.09.2026
Stoßausbildung für PERMASTORE-Behälter aus vorwiegend emaillierten Stahlblechen Permastore Limited EYE, Suffolk IP23 7HS GROSSBRITANNIEN Z-14.3-16 Z: 05.01.2022
G: 05.01.2027
EUROMAC 2 MTP-Dachelemente EUROMAC 2 SAS 8 rue Philippe de Consigny 57730 FOLSCHVILLER FRANKREICH Z-14.5-414 Z: 03.09.2024
G: 03.09.2029
ATLASBEAM-Profil-Trägersystem und seine Produkte Atlas Ward GmbH Schermbecker Landstraße 22 46569 Hünxe-Drevenack Z-14.5-528 Z: 06.06.2025
G: 06.06.2030
JORIS IDE Z- und Sigma-Trägersystem JORIS IDE NV Hille 174 8750 ZWEVEZELE BELGIEN Z-14.5-686 Z: 24.07.2023
G: 30.08.2028
Metall Polymer "MM1018P" und "MM1018FL" DIAMANT Polymer GmbH Marie-Bernays-Ring 3a 41199 Mönchengladbach Z-3.82-2042 Z: 28.11.2022
G: 15.01.2028