Sonstige Metallbauprodukte und -bauarten

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Metallprodukte,

  • die nicht von einer harmonisierten Norm erfasst sind und
  • die von den Technischen Baubestimmungen (vgl. MVV TB, insbesondere Kapitel C 2) wesentlich abweichen oder
  • für die es keine Technischen Baubestimmungen und keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt (z.B. innovative Produkte).

Für Metallprodukte und -bausätze, die nicht (vollständig) von einer harmonisierten Norm erfasst sind, stellt das DIBt auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) aus.

Für Bauarten unter Verwendung dieser Produkte erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG), wenn es hinsichtlich Planung, Bemessung und Ausführung keine abschließende technische Regel gibt.

Antragsformulare

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)

Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)

Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)

Stand: Januar 2018

Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)

Stand: Juli 2017

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)

Stand: 16. Juni 2022

  • abZ/aBG
  • Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis
    Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
    von / bis
    Doppelfalzverbindung für Behälter aus Stahlblech System LIPP

    LIPP GmbH

    Industriestraße

    73497 Tannhausen

    Z-14.3-15 Z: 06.09.2021
    G: 14.09.2026
    Stoßausbildung für PERMASTORE-Behälter aus vorwiegend emaillierten Stahlblechen

    Permastore Limited

    EYE, Suffolk IP23 7HS

    GROSSBRITANNIEN

    Z-14.3-16 Z: 05.01.2022
    G: 05.01.2027
    EUROMAC 2 MTP-Dachelemente und deren Befestigung

    EUROMAC 2 SAS

    8 rue Philippe de Consigny

    57730 FOLSCHVILLER

    FRANKREICH

    Z-14.5-414 Z: 14.06.2019
    G: 15.06.2024
    JORIS IDE Z- und Sigma-Trägersystem

    JORIS IDE NV

    Hille 174

    8750 ZWEVEZELE

    BELGIEN

    Z-14.5-686 Z: 05.01.2022
    G: 29.08.2023
    C.B.S. Wand-, Decken- und Dachelemente

    C.B.S. Team-Projektges mbH

    Rauhe Hardt 71

    58642 Iserlohn

    Z-14.5-883 Z: 06.12.2022
    G: 09.04.2026

Dr.-Ing. Ronald Schwuchow
Referatsleitung – Bautechnisches Prüfamt, Metallbau, Verbundbau

Tel.: +49 30 78730-274
E-Mail: rsw(at)dibt(.)de

Rechtsgrundlagen

Prüfung, Überwachung, Zertifizierung