Sperrholz für den Gerüstbau
Sperrholz für den Gerüstbau ist spezielles Baufurniersperrholz mit einer Schutzmittelbehandlung, erhöhten Festigkeitseigenschaften sowie einer abriebfesten und rutschhemmenden Oberflächenbeschichtung. Es wird im Gerüstbau zur Herstellung der begehbaren Beläge für Arbeits- und Schutzgerüste verwendet.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Sperrholz für den Gerüstbau,
- das von den Technischen Baubestimmungen (vgl. MVV TB, Kapitel C 2) wesentlich abweicht oder
- für das es keine Technischen Baubestimmungen und keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt (z.B. innovative Produkte).
Sperrholz für den Gerüstbau wird ausschließlich zur Herstellung von Belägen für Arbeits- und Schutzgerüste verwendet. Es fällt nicht unter die harmonisierte Produktnorm DIN EN 13986, da die Verwendung im Gerüstbau nicht in den Geltungsbereich der Bauproduktenverordnung fällt.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: 10. April 2024; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017
Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
---|---|---|---|
WISA-Sperrholz für den Gerüstbau | UPM Plywood Oy Niemenkatu 16 15141 LAHTI FINNLAND | Z-9.1-430 |
Z:
04.01.2024 G: 04.01.2029 |
"PISA" - Sperrholz für den Gerüstbau | Paged Pisz Sp. z.o.o. ul. Kwiatowa 1 12-200 PISZ POLEN | Z-9.1-805 |
Z:
09.10.2020 G: 09.10.2025 |