Stahlverbundträger

Stahlverbundträger bestehen aus einer Kombination von Stahlträgern und Beton oder Stahlbeton, die schubfest miteinander verbunden sind und zusammen als ein Bauteil tragen.

Stahlverbundträger besitzen erheblich höhere Tragfähigkeiten als reine Stahl- oder reine Stahlbetonträger und ermöglichen damit schlankere Querschnitte bzw. größere Spannweiten bei geringeren Unterzugshöhen.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Für die Planung, Bemessung und Ausführung von Stahlverbundträgern, deren Tragfähigkeit nicht rechnerisch unter Anwendung des Eurocodes 4 (DIN EN 1994) ermittelt, sondern versuchstechnisch nachgewiesen wird, erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen.

Für regelungsbedürftige Bauprodukte, die in diesen Deckenkonstruktionen verwendet werden, erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), ggf. auch als Kombi-Bescheid mit der allgemeinen Bauartgenehmigung. Für entsprechende Bauprodukte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie die geltenden Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregeln, vgl. insbesondere Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1 und A 2.

Antragsformulare

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)

Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)

Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)

Stand: Januar 2018

Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)

Stand: Juli 2017

  • abZ/aBG
  • Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis
    Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
    von / bis
    PREFLEX-Träger

    C + P Brückenbau GmbH & Co. KG

    Himmelfahrtsgasse 31

    09599 Freiberg

    Z-26.2-34 Z: 13.02.2019
    G: 01.03.2024
    Spannverbund-Träger

    spannverbund GmbH

    Auf der Lind 13

    65529 Waldems-Esch

    Z-26.2-41 Z: 25.03.2022
    G: 25.03.2027
    DELTABEAM® Verbundträger

    Peikko Group OY

    Voimakatu 3

    15170 LAHTI

    FINNLAND

    Z-26.2-49 Z: 29.10.2020
    G: 29.10.2025
    CFK-Aluminium-Verbundträger zum Einsatz in Zeltkonstruktionen

    HTS tentiQ GmbH

    Hinter der Schlagmühle 1

    63699 Kefenrod

    Z-26.2-53 Z: 04.03.2019
    Ä + V: 13.01.2021
    G: 25.02.2026
    HPC-Träger

    Hentschke Bau GmbH

    Zeppelinstraße 15

    02625 Bautzen

    Z-26.2-54 Z: 27.11.2020
    G: 08.12.2025
    mb-Verbundfuge

    Max Bögl Fertigteilwerke GmbH & Co. KG

    Max-Bögl-Straße 1

    92369 Sengenthal

    Z-26.2-63 Z: 09.09.2021
    G: 09.09.2026
    DELTABEAM® Verbundträger als Auflagerung für Spannbeton-Hohlplatten im Brandfall

    PEIKKO GROUP CORPORATION

    Voimakatu 3

    15101 Lahti

    FINNLAND

    Z-26.2-64 Z: 16.03.2022
    G: 16.03.2027

Dr.-Ing. Ronald Schwuchow
Referatsleitung – Bautechnisches Prüfamt, Metallbau, Verbundbau

Tel.: +49 30 78730-274
E-Mail: rsw(at)dibt(.)de

Rechtsgrundlagen

Prüfung, Überwachung, Zertifizierung