Bauprodukte Detail

Verstärkung von Betonbauteilen mit textilbewehrtem Beton

Das Arbeitsgebiet "Verstärkung von Betonbauteilen mit textilbewehrtem Beton" umfasst Bausätze zur nachträglichen Erhöhung der Biegetragfähigkeit von Betonbauteilen (Verstärken) mit Schichten aus Textilbeton.

Im Allgemeinen bestehen diese Bausätze aus einer Bewehrung (Bewehrungsgitter aus faserverstärktem Kunststoff) und einem Feinbeton, der auf den Beton aufgetragen wird und in den die Bewehrung eingearbeitet wird.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Die Bausätze sowie die Planung, Bemessung und Ausführung der Verstärkungsmaßnahmen sind nicht abschließend technisch geregelt. Das DIBt erteilt deshalb allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen (Z-31.10-xx) für standsicherheitsrelevante Verstärkungen von Betonbauteilen.

Für den Bausatz selbst können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden. Für die Planung, Bemessung und Ausführung der Verstärkungsmaßnahme kommt dann eine allgemeine Bauartgenehmigung in Betracht.

In der allgemeinen Bauartgenehmigung für den jeweiligen Bausatz ist angegeben, wie und mit welchen Werten die Bemessung durchzuführen ist, was bei der konstruktiven Ausbildung und Ausführung von Verstärkungen mit dem jeweiligen Bausatz zu beachten ist und für welche Nutzungsbedingungen der jeweilige Bausatz geeignet ist (Temperatur, Feuchtigkeit, Außen- und Innenbereich usw.).

Allgemeingültige Zulassungs- und Prüfgrundsätze sind nicht vorhanden.

Antragsteller werden in ersten Kontaktgesprächen umfassend über die für den jeweiligen Bausatz anwendbaren Zulassungs- und Prüfgrundsätze informiert.

Firmen, die Verstärkungen nach den abZ/aBG Z-31.10-xx ausführen, müssen über einen gültigen Eignungsnachweis nach den "Grundsätzen für den Eignungsnachweis zur Ausführung von Arbeiten von Betonbauwerken mit Carbonbeton nach den gültigen allgemeinen Bauartgenehmigungen" verfügen. In PÜZ-Verzeichnis, Teil 6, lfd. Nr. 11 ist angegeben, welche Prüfstellen für die Erteilung des Eignungsnachweises für Ausführungsfirmen von Textilbetonverstärkungen nach der "Richtlinie für den Eignungsnachweis zum Verstärken von Betonbauteilen mit Textilbeton für Bausätze mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung und allgemeiner Bauartgenehmigung" anerkannt sind.

Neben der Überwachung der Ausführung durch das ausführende Unternehmen nach den abZ/aBG Z-31.10-xx, besteht eine Überwachungspflicht durch eine im PÜZ-Verzeichnis, Teil 5, lfd. Nr. 14 angegebene Überwachungsstelle.

pdf-Datei Grundsätze für den Eignungsnachweis zur Ausführung von Arbeiten zur Verstärkung von Betonbauteilen mit Carbonbeton nach den gültigen allgemeinen Bauartgenehmigungen (6 Seiten ) Stand: Mai 2022

abZ+aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
CARBOrefit® - Verfahren zur Verstärkung von Stahlbeton mit Carbonbeton CARBOCON GMBH Mohorner Straße 13 01159 Dresden Z-31.10-182 Z: 31.08.2023
G: 31.08.2028
Verfahren zur Rissbreitenreduzierung in Betonkonstruktionen mit oberflächennah eingelegten Carbontextilien Quinting Zementol GmbH Talstraße 8 59387 Ascheberg-Herbern Z-31.10-190 Z: 28.08.2020
G: 31.08.2025